Meine Reden

Beiträge


Mai 15, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Entschließungsantrag der Koalition „Zielgenaue Unterstützung von Studierenden und Hochschulbeschäftigten in der Corona-Pandemie“

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

was Corona an den Hochschulen ausgelöst hat, haben meine Vorredner*innen schon beschrieben. Mir liegen noch einmal zwei Punkte besonders am Herzen: die Studienfinanzierung und die Arbeitsbedingungen an Hochschulen.

Es war schnelles Handeln angesagt, damit das Sommersemester überhaupt starten konnte. Und um Studierenden und Beschäftigten in Notlagen zu helfen.

Und die Landesregierung war schnell. Sie hat den Hochschulen 4 Mio. Euro für Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Und die Wissenschaftsministerin hat sich beim Bund für eine Ausweitung des BAföGs eingesetzt. Weil das zu lange dauerte, kündigte sie zunächst ein eigenes Darlehensprogramm an.

Dies wurde jedoch hinfällig, als die Bundesregierung endlich doch zu Potte kam:  eine Mrd. Euro für zinslose Kredite und 100 Mio. Euro für Zuschüsse an Studierende. Klingt erst mal viel, auf Brandenburg heruntergerechnet bleiben aber nur 1-2 Mio Euro für die dringend benötigten Zuschüsse. Viel zu wenig, um die sozialen Härten aufzufangen.
Und dabei hat die Bundesbildungsministerin gerade 900 Mio. Euro nicht abgeflossener Bafögmittel auf der hohen Kante. Anstatt das naheliegendste zu tun, und diese als Nothilfe an die Studierenden auszureichen, lässt Frau Karliczek das Geld ungenutzt herumliegen und gibt lieber Kredite aus. Ganz nach dem Glaubenssatz: Bildung muss etwas kosten, auch in der Krise. Verschuldung ist aber das letzte, was Studierende gerade hilft. Wir Grünen stehen für ein kostenfreies Studium. Und nach der Krise brauchen wir endlich eine grundlegende Bafögreform, denn immer weniger Studierende erhalten es.

Und eben weil die Bundesmittel zu knapp sind, schaffen wir mit dem Entschließungsantrag der Koalition die Voraussetzung, um sie aus Landesmitteln aufzustocken. Dort wo Studierende durchs Raster fallen und nicht von den Bundesrichtlinien erfasst werden.

Aber auch die Beschäftigten bereiten uns Sorgen. Hier wird erneut deutlich, warum wir den Dialogprozess für „Gute Arbeit“ in der Wissenschaft dringend brauchen. Befristet Beschäftigte und Lehrbeauftragte haben auch ohne Krise oftmals prekäre Arbeitsbedingungen. Durch Corona fehlt ihnen nun erst Recht Planbarkeit, Einkommen oder schlicht eine Vertragsverlängerung.

Wir bitten daher alle Hochschulen, ihre Verantwortung als Arbeitgeberinnen wahrzunehmen und befristete Verträge grundsätzlich um die Corona-Auszeit zu verlängern. In der letzten Woche hat der Bundestag dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Diese Verlängerung muss Standard sein, bei allen Betroffen. Es darf kein Flickenteppich entstehen.

Wie in allen anderen Bereichen braucht es Solidarität mit den Beschäftigten in der Krise.

Zum Schluss bleibt mir noch festzuhalten: Wären unsere Forderungen nach einem elternunabhängigen BAföG und nach „Guter Arbeit“ in der Wissenschaft Realität, hätten wir jetzt viele Notsituationen nicht.

So legt Corona einmal mehr den Finger in die Wunde und zeigt auf, wo wir nach der Krise nachbessern sollten.

 

>> Entschließungsantrag der Koalition zum Antrag der Fraktion DIE LINKE

>>Antrag der Fraktion DIE LINKE „Hochschulen in Zeiten von Corona- Soforthilfen für Studierende“

 

mehr...

Mai 14, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der AfD-Fraktion „Kopftuchverbot in der Justiz zur Herstellung der religiösen Neutralität“

Es gilt das gesprochene Wort! –

Sehr geehrte Frau Präsidentin, 

liebe Kolleg*innen, 

liebe Gäste, 

werte Kolleg*innen von der AfD, wahrscheinlich sind Sie in lauten Jubel ausgebrochen, als sie das eben zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar gelesen haben. 

Hey, haben Sie sich gedacht, das passt super ins AfD-Profil, lasst uns mal wieder einen Antrag zum Kopftuchverbot machen, das funktioniert bei Facebook immer so gut: 

  • Angst schüren vor Muslimen, 
  • Frauen als unterdrückte Wesen darstellen
  • und entgegen der Faktenlage eine Mücke zum Elefanten zu machen. 

Sie wollen mit diesem Antrag den Anschein erwecken, dass besagte Gerichtsurteil sei ein Paradigmenwechsel und Sie die Kämpfer*innen für die Neutralität der Justiz. Mitnichten. Sie sollten den Beschluss mal bis zum Ende lesen, dann könnten wir unsere Zeit auch mit sinnvollen Anträgen verbringen. 

Die religiöse Neutralität des Staates ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Allerdings ignorieren Sie genau das mit Ihrem Antrag. Denn das Bundesverfassungsgericht gibt uns als Parlament nach wie vor die Aufgabe, die beiden Verfassungsgüter Religionsfreiheit und weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates abzuwägen und miteinander in Einklang zu bringen. 

Keines der beiden Verfassungsgüter überwiegt so stark, dass es das andere per se aufheben kann. Das Tragen eines Kopftuches an sich ist keine Verfassungswidrigkeit, auch nicht bei einer Richterin, einer Staatsanwältin oder einer Referendarin. 

Ein solches, von Ihnen gefordertes Gesetz müsste – um verfassungsgemäß zu sein –  sämtliche religiösen Symbole gleichbehandeln. Sie picken sich aber eines heraus.

Unser Grundgesetz verbietet nämlich die Privilegierung und auch die Benachteiligung einzelner Religionen. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren oder sie ablehnen. Und stellen Sie sich mal vor: Stattdessen spricht das Grundgesetz sogar davon, dass der Staat gekennzeichnet ist von Offenheit gegenüber der Vielfalt von Weltanschauungen und Religionen. Unser Staat baut auf einem Menschenbild auf, das geprägt ist von der Würde des Menschen, eines jeden Menschen. Auch der Würde einer Muslima mit Kopftuch.

Was sie dabei vergessen: die Funktionsfähigkeit der Justiz hängt nicht nur davon ab, dass der Staat religiös neutral ist, sondern auch davon, dass die Justiz unsere gesellschaftliche Vielfalt widerspiegelt und in sich diskriminierungsfrei ist. 

Eine einseitige Justiz kann nur schwer Neutralität wahren. 

Angesichts dessen, dass wir hier über eine einzige Person in der Brandenburger Justiz sprechen, die je in ihrer juristischen Funktion ein Kopftuch getragen hat, wird klar, dass sie sich an jeden Strohhalm klammern um überhaupt einen Anlass zu haben, gegen muslimische Mitbürger*innen Stimmung zu machen. Sie stellen das Tragen des Kopftuches als einen Angriff auf die staatliche Neutralität dar. Dieses vergiftete Gedankengut lässt Sie blind werden für die Grundsätze unseres Rechtsstaates.

Mir ist schon klar, dass es nicht in Ihr Weltbild passt, wenn eine Muslima eine rechtsstaatliche Funktion ausübt. Das würde ja heißen: Da ist eine Frau, die sich ihren Weg in eine wichtige Funktion unserer Gesellschaft erarbeitet hat und selbstbestimmt entscheidet, dass sie ein Kopftuch tragen will. 

Das passt so gar nicht zu der immer wieder erzählten Geschichte, Frauen mit Kopftuch seien unterdrückt, ihres eigenen Willens beraubt. Die Muslima im Gerichtssaal führt ihnen das Gegenteil vor Augen, und genau deswegen wollen sie das unterbinden. Sie reduzieren eine hervorragend ausgebildete Juristin darauf, welche Religion sie hat. Das sagt nichts darüber aus, ob sie eine emanzipierte Frau oder eine gute Juristin ist. Sondern offenbart nur, dass Sie offenbar gegen Religionsfreiheit sind.

Letztlich schränken Sie mit diesem Antrag genau das ein, was sie vorgeben schützen zu wollen:
die Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates, und: den freien Willen der Frau.

Wir lehnen den Antrag daher ab.

mehr...

Februar 26, 2020 | Meine Reden

Meine Rede zum Antrag „Bergbauschäden in Lauchhammer – Betroffene brauchen Klarheit und Sicherheit“

>> Antrag (pdf-Datei)

– Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,

in Zeiten des Braunkohleausstiegs reden wir viel über die aktiven Tagebaue in der Lausitz oder über die Folgen des umfangreichen Kohleabbaus zu DDR-Zeiten. In Lauchhammer wurde seit dem 19. Jahrhundert Kohle abgebaut: in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Und auch die massiven Grundwasserabsenkungen zu DDR-Zeiten haben die Probleme möglicherweise verschlimmert. Damals wurde nicht immer dokumentiert, wo genau die Kohle abgebaut wurde. Geschweige denn, dass die Folgen beseitigt wurden. Der Wiederanstieg des Grundwassers führt nun dazu, dass sich Risse bilden und Häuser oder ganze Straßenzüge drohen abzusacken.

Unter dem Stadtgebiet von Lauchhammer sind noch einige ungute Überraschungen verborgen und bei den Anwohner*innen bleiben offene Fragezeichen. Vor einem Jahr waren die Probleme in Lauchhammer so dramatisch, dass die damalige rot-rote Koalition gemeinsam mit der CDU und uns Bündnisgrünen einen Antrag eingebracht hat, der zum Ziel hatte, diese besondere Situation zu klären. Er wurde am 14. März 2019 verabschiedet. Denn anders als bei den Bergbaufolgekosten aus DDR-Zeiten, für die die LMBV zuständig ist, also die Bundesebene, ist im Falle Lauchhammers nicht klar, wer für diese Schäden aufkommt. Denn sie stammen aus ganz verschiedenen Epochen. Die Stadt fühlte sich damit alleingelassen. In dem besagten Antrag hat sich der Landtag daher auf konkrete Schritte verständigt, um das Problem anzugehen. Und nun stellt hoffentlich auch der neue Landtag klar, dass wir die Unterstützung für die Bürger*innen von Lauchhammer fortsetzen werden.

Schon vor einem Jahr zeichnete sich ab, dass wir mit den Altbergbaufolgen noch weiterzukämpfen haben werden und dass es nicht einfach wird, diese Jahrhunderte alten Probleme zu lösen. Im Infrastrukturausschuss haben wir ausgewertet, wie es nach Verabschiedung des ersten Antrags im letzten Jahr weitergegangen ist und was zu tun bleibt: Die Anwohner*innen müssen in Zukunft frühzeitiger informiert werden. Das Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Land und Bund aus dem Jahr 2018 ist zu dünn und bildet diese komplizierten Fälle nicht ab. Die Landesregierung verhandelt daher mit dem Bund, um den Betroffenen angemessene Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. Unser Ziel muss es sein, dass sie sich eine neue Existenz in Lauchhammer aufbauen können. Die Situation der betroffenen Unternehmen müssen wir ebenfalls berücksichtigen.

Ich bin froh, dass wir uns auf einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen, der Linken und der Freien Wähler einigen konnten. Ich sage an dieser Stelle aber auch ganz klar, wir Bündnisgrüne hätten uns mehr konkrete Schritte gewünscht. Wir sprechen hier immer nur über Lauchhammer, aber wir wollen, dass auch andere Städte und Regionen, die in eine ähnliche Situation kommen könnten, frühzeitig unterstützt werden. Dazu müssen neue Daten erhoben werden. Wir wollen, dass die Landesregierung ein Datenerhebungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Bund entwickelt um Daten zur Standsicherheit von Gebäuden in anderen möglicherweise betroffenen Städten und Gemeinden und auf Flächen mit land-, forstwirtschaftlicher oder touristischer Nutzung zu erheben und zugänglich zu machen. Auf Grundlage dieser neu erhobenen Daten aus den betroffenen Gebieten sollte ab 2022 mit dem Bund ein weitreichenderes Verwaltungsabkommen verhandelt werden. Und wir sollten darüber im Gespräch bleiben, ob nicht eine Anpassung des Ordnungsbehördengesetzes notwendig ist, um die frühzeitige Ausstellung der Bescheide an die Betroffenen zu regeln. Auch die Einrichtung eines Fonds für besondere Härtefälle hätten wir gerne unterstützt. Es ist sicherlich richtig, dass dies im Gesamtpaket mit dem Bund verhandelt werden muss. Gleichwohl müssen wir in Brandenburg schnell handlungsfähig sein. Am wichtigsten ist uns, dass sich der Landtag heute dafür einsetzt, den betroffenen Familien und Unternehmen zügig eine*n Ansprechpartner*in des Landes für Probleme bei der Umsiedlung an die Seite zu stellen. 

Wir bleiben dabei, dass wir zukünftig eine Ombudsstelle einrichten sollten, dafür haben wir nun einen Prüfauftrag vereinbart. Denn leider steht zu befürchten, dass die Fälle, über die wir aktuell in Lauchhammer reden, nicht die letzten in diesem Land sein werden. Auch in Zukunft werden wir Lösungen für die Altbergbauschäden finden müssen. Umso besser, wenn wir mit diesem Antrag also einen wichtigen Schritt vorankommen. 

>> Antrag (pdf-Datei)

Der Antrag wurde angenommen.

mehr...

Januar 23, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag von vier Fraktionen „Jüdisches Leben in Brandenburg fördern und schützen“

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Am Montag hat sich der Tag der Wannseekonferenz gejährt. Auf dieser Konferenz und den Folgekonferenzen beschlossen Vertreter des nationalsozialistischen Regimes detailgenau, wie sie die Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden organisieren wollte. Am Wannsee wurde der industrielle Völkermord präzise geplant. Um dann von einer staatlichen Bürokratie ausgeführt zu werden. 

Eine Überlebende dieses Völkermords, Eva Fahidi, sagte 2015 über ihre Ankunft in Auschwitz-Birkenau: 

„Alles, was mit uns geschah, von dem ersten Atemzug in der von brennenden Leichen stinkenden Luft, bis zum Schlaf auf dem kahlen Boden der halbfertigen Baracken,war mit Herabsetzung verbunden.“

Die Zahl ist noch immer unvorstellbar: mehr als sechs Millionen ermordeten Jüdinnen und Juden waren es am Ende. Dahinter stehen Millionen von Einzelschicksale unerträglichen und unermesslichen Leids. Symbolhaft für diese Vielen steht heute der Name Auschwitz. Dessen Befreiung durch die rote Armee am 27. Januar jährt sich dieses Jahr zum 75sten Mal. 

Aber auch in anderen Vernichtungslagern wie in Bełżec, Sobibór und Treblinka wurden Millionen Jüdinnen und Juden – vor allem aus Polen – ermordet. Diese östlichen Orte sind heute nur wenig erschlossen und schwer zugänglich. Andrea Löw vom Zentrum für Holocaust-Studien am Münchner Institut für Zeitgeschichte zu Recht jüngst in Erinnerung. 

Am 27. Januar gedenken wir auch den weiteren Opfergruppen, die das Naziregime zu seinen Feinden erklärt hatte. Sinti und Roma, Menschen mit Behinderungen, Schwule, Lesben, trans * Personen, Menschen im Widerstand, unterschiedlicher Parteien, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen, Zwangsarbeiter*innen, Kriegsgefangene, Menschen, die als „asozial“ bezeichnet wurden oder schlichtweg der Willkür der Nazis ausgesetzt waren. Lange hat es gedauert, bis alle Gruppen als Opfer des Naziregimes anerkannt wurden, und die Debatten dazu gehen weiter.

Wir haben in Brandenburg mehrere authentische Orte, die die Verbrechen der Nazis und das Leiden der Menschen dokumentieren. Es ist und bleibt wichtig, dass wir heute als Landtag bekräftigen: Diese Orte des Gedenkens und der politischen Bildung müssen alle erforderliche Unterstützung erhalten. Denn ihre Arbeit ist heute wichtiger denn je.

Es macht mich fassungslos mit welcher Vehemenz Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Teilen unserer Gesellschaft heute wieder offen, ja ich möchte sagen auch wieder offener demonstriert wird. Es ist unerträglich, dass Übergriffe auf Menschen und Einrichtungen wieder zunehmen. Die aufgeheizte Stimmung in den sozialen Netzwerken und im öffentlichen Raum befeuert dies. Manchmal leider im wahrsten Sinne des Wortes. Die letzten Wahlergebnisse, vor allem in Brandenburg, Sachsen und Thüringen, zeigen, welch erschreckend hohen Zuspruch Vertreter*innen dieser Menschenfeindlichkeit erhalten.

Mit diesem Antrag sagen wir aber ganz klar: Die Mehrheit des Landtags steht für eine offene Gesellschaft und gegen Hass und Hetze. Wir erklären uns solidarisch mit Menschen, die angegriffen werden, aus Motiven gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder weil sie sich für das Gemeinwesen engagieren, wie jüngst der Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby, auf den beides zutrifft. Den Angriff auf sein Wahlkreisbüro verurteilen wir aufs Schärfste.

Die tödlichen Schüsse von Halle im Oktober, abgefeuert von einem Rechtsextremisten, der am Yom Kippur Festtag einen Massenmord an der jüdischen Gemeinde verüben wollte sind Ausdruck eines aggressiven Antisemitismus, der uns alle alarmiert hat. Wir stehen auch in Brandenburg in der Verantwortung, alle jüdischen Einrichtungen bestmöglich zu schützen. Und dafür müssen wir selbstverständlich auch die notwendigen Mittel zru Verfügung stellen. Und wir sollten uns bereit halten Antisemitismus, egal in welcher Form er uns begegnet, entschieden entgegen zu treten.

75 Jahre nach dem Ende der Shoah sind wir froh, dass Jüdinnen und Juden in Brandenburg leben und ein aktives Gemeindeleben entwickelt haben. Der Wiederaufbau der jüdischen Synagoge in Potsdam ist eine wunderbares Zeichen dafür. Wir unterstützen die Stätten der Rabbiner- und Kantor*innenausbildung an der Uni Potsdam und dem Abraham-Geiger-Kolleg und dem Zacharias Frankel College.

Wir sollten uns heute und hier unmissverständlich bekennen, zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und zu Förderung und Schutz des jüdischen Lebens in Brandenburg Dies tun wir ausdrücklich mit diesem Antrag. Wir bitten um Zustimmung.

>> Antrag „Jüdisches Leben in Brandenburg fördern und schützen“ (pdf-Datei)

>> Video zur parlamentarischen Debate (Quelle: rbb) 

mehr...