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September 24, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Rede zu Antrag der Fraktion DIE LINKE „Kulturpolitische Strategie evaluieren und überarbeiten“

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

auch in der Kultur gilt: Corona schärft den Blick dafür, was wir unbedingt erhalten müssen und was wir weiterentwickeln sollten. Neben den Lehren aus Corona müssen wir auch die aktuellen Herausforderungen unserer Gesellschaft reflektieren: Hass und ein erstarkender Rechtsextremismus, die Klimakrise. Auf der anderen Seite die gewachsene Vielfalt in unserem Land, die vielerorts endlich gestoppte Schrumpfung, der Strukturwandel. Aber auch das Gefühl des Abgehängtseins in den Regionen fern von Potsdam und Berlin. Das betrifft auch kulturelle Angebote. 

Insofern kann ich nachvollziehen, dass die LINKE jetzt diesen Punkt unseres Koalitionsvertrages aufgreift. Aber was mich schon enttäuscht hat, ist, dass der Antrag inhaltlich dünn bleibt. Sie fordern lediglich die Evaluation und die Überarbeitung. Na selbstverständlich. 

Mich hätte interessiert, welche inhaltlichen Schwerpunkte Sie sehen? Das finde ich für eine Oppositionsfraktion dann doch enttäuschend.

Ich werde jetzt nicht die Strategie im Schnelldurchlauf bewerten. Aber ich habe gerade ausgeführt, welche Entwicklungen wir aufgreifen müssen. Wenn wir morgen eine neue Kulturstrategie beschließen wollen, müssen wir heute dafür sorgen, dass die Kultur überlebt. Wir brauchen eine krisenfeste Kulturstrategie. 

Die Corona-Einschränkungen vertragen sich ganz schlecht mit der Freiheit von Kunst und Kultur, und doch sind sie leider nötig. 

Kleine Bühnen, Galerien, Künstler*innen, Festivals und Clubs kämpfen darum, die Krise zu überstehen. Das MWFK hat viele Hebel in Bewegung gesetzt und unterstützt unbürokratisch und schnell. Ich wünsche mir, dass wir die Einzelkünstler*innen länger und stärker fördern, denn sie zählen zu den besonders Betroffenen.  

Und auch die Clubs und kommerziellen Festivals sind gerade in großer Unsicherheit und großem Zeitdruck. Aber ich bin zuversichtlich, dass das Wirtschaftsministerium jetzt schnell den Kontakt zu den Betroffenen suchen wird.

Die Soziokultur im Land muss unbedingt ein zentraler Teil der kulturpolitischen Strategie werden.

Und lassen Sie mich noch weitere Schlagwörter nennen, die für mich in die neue Strategie hineingehören: 

Die „Freiheit der Kunst“, die zu Beginn der Strategie erwähnt wird, sollten wir genauer ausbuchstabieren angesichts der Angriffe, denen Kunst von antidemokratischen Kräften ausgesetzt ist.

Mir fehlt in der Strategie auch der Umgang mit Diversität und die Förderung von Frauen und Kunst und Kultur, die noch immer unterrepräsentiert sind.

Wir sollten das koloniale Erbe aufarbeiten und hinterfragen, welche Exponate oder welche Namen im öffentlichen Raum eine zweifelhafte Vergangenheit haben. Dazu gab es bereits im letzten Jahr eine wegweisende Tagung des Museumsverbands Brandenburg in Branitz.

Die Aufarbeitung des Unrechts in der DDR und der SBZ bleibt ungebrochen wichtig. Und wir sollten uns 30 Jahre nach der Wende verstärkt mit dem kulturellen Erbe der DDR befassen, zu dem wir nun mehr Abstand und einen differenzierten Blick gewonnen haben. Seien es Kunstwerke oder Baudenkmäler oder auch die Kunst am Bau und im öffentlichen Raum. Ein Phänomen, das zu DDR-Zeiten in großem Umfang entstanden ist, aber heute droht abgerissen zu werden oder hinter Wärmedämmung zu verschwinden. 

Und ich wünsche mir einen Prozess mit breiter Beteiligung bis in das nächste Jahr hinein. So könnte die kulturpolitische Strategie 10 Jahre nach ihrer Erstellung fortgeschrieben werden. Und wir könnten die Erfahrungen einfließen lassen, die wir in den vergangenen Monaten gemacht haben. 

Der Antrag leistet dazu jedoch keinen Beitrag, daher lehnen wir ihn ab.

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August 27, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der BVB/Freie Wähler zur Rückerstattung von Rückmeldegebühren für Studierende aus den Jahren 2001 bis 2008

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

Im Jahr 2000 klagten 60 junge Menschen aus allen Landesteilen gegen die Rückmeldegebühren. Ähnlich wie im Land Berlin gingen sie damals stellvertretend für alle bis zum Bundesverfassungsgericht, das ihnen 2017 Recht gab. Ermutigend, wenn junge Menschen sich organisieren und die Mittel des Rechtsstaats aktiv nutzen.

Berlin zahlte die Gebühren zurück, Brandenburg nicht.

Brandenburg schlug den höchst umstrittenen Weg ein zu behaupten, inzwischen sei Verjährung eingetreten. Da haben wir uns alle die Augen gerieben – ernsthaft? Das zwang die Betroffenen erneut zu klagen – gegen die Verjährungsargumentation. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam dazu liegt seit 2019 vor. Und? Es verpflichtet erneut zur Rückzahlung. Dennoch passiert nichts. Uni und Land stimmten sich ab und legten Berufung ein. Dass die Betroffenen frustriert sind, wie mit ihren Ansprüchen umgegangen wird, muss ich wohl nicht erklären.

Und auch heute hörten wir und hören es sicher wieder: die Ansprüche seien nach Gebührengesetz verjährt. Aber das Verwaltungsgericht stellt in Ziffer 1.1 seines Urteils klar: dasGebührengesetz ist gar nicht anwendbar. Und zum Vergleich mit Berlin: Richtig, in Berlin gab es kein Gebührengesetz. Und richtig, in Brandenburg gibt es eins. Aber: eins, was auf die Hochschulen nicht anwendbar war. Also kann auch hier zurückgezahlt werden.

Und auch eine Verjährung an sich hat das Verwaltungsgericht verneint: das sei unzulässige Rechtsausübung.

So, wer von ihnen sieht an diesem Punkt noch durch? Um es einfach zu sagen: Wir sind seit 20 Jahren vor Gericht und hören immer und immer wieder: laufendes Verfahren, das müssen wir leider abwarten. Wir hören: der Landesrechnungshof würde uns sonst vorwerfen, nicht alles dafür zu tun, um Landesgeld nicht unnötig ausgeben zu müssen. Aber bei rechtskräftigen Urteilen hört mit Sicherheit auch die Sparsamkeit des Landerechnungshofs auf.

Und um es ganz deutlich zu machen: hier geht es nicht um die Frage, können wir uns das leisten, wollen wir uns das leisten? Bei Gerichtsurteilen können wir uns nicht aussuchen, ob wir sie umsetzen und was sie kosten. In Berlin forderte die Hälfte der Betroffenen zurück. Auf Brandenburg hochgerechnet, wären das etwa 10 Mio. Aber es sind glücklicherweise auch nur einmalige Kosten.

Wir haben auch gehört: wer geklagt hat, hat ja auch sein Geld zurückbekommen, die anderen sind selber schuld. Ja die 60 Kläger*innen haben ihr Geld zurück. Aber natürlich haben sie stellvertretend für alle geklagt. Damals fragten die Studierenden: Besteht Gefahr auf Verjährung? Sollen wir alle selbst klagen? Darauf erklärte der damalige Präsident der Uni Potsdam öffentlich: Nein, es droht keine Verjährung, bitte seht von Massenklagen ab. Das Land hatte da nichts einzuwenden. Und das Verwaltungsgericht bestätigt: Die Studierenden hatten das Recht sich auf diese Aussage zu verlassen.

Nicht nur dass 20 Jahre ganz schön lang sind: Das Problem wird nun akut: am 31.12. setzt tatsächlich Verjährung ein. Für die Ansprüche, die auf dem Verfassungsgerichtsurteil beruhen. Die wegen immer weiterer Prozesse aber nicht zum Tragen kommen. Verzögert sich am Ende tatsächlich alles so lange, bis es wirklich zu spät ist?

In den sozialen Medien gibt es Netzwerke von Betroffenen, die nur darauf warten die unrechtmäßigen Gebühren zurückbekommen. Sie wollen aber nicht alle einzeln klagen müssen.

Wir haben daher eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen – Herr Schierack hat es schon erwähnt – die vor Ablauf des 31.12. gemeinsam mit der BLRK und dem Land eine Lösung findet. Dies kann ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung sein, damit wir auch das letzte Urteil vor dem OVG noch abwarten können. Damit wäre aber gesichert, dass die Ansprüche nicht aufgrund jahrelangen Prozessierens verjähren, nämlich Ende dieses Jahres. Und natürlich sollte weiter gelten, was auch bisher gegolten hat, dass das Land dafür aufkommt, wenn Hochschulen zurückzahlen müssen, weil damals der Landtag die Gebühren ins Gesetz geschrieben hat.

Ich hoffe sehr, dass es zu dieser Lösung kommt, denn andernfalls bedeutet das, dass alle Betroffenen vor Jahresende klagen müssten und ich denke, dass kann niemand ernsthaft wollen.

Die jungen Menschen von damals sind heute Erwachsene zwischen 30 und 40. Manch einer sagt: Die brauchen doch das Geld heute nicht mehr. Wer es nicht braucht, muss es ja auch nicht zurückfordern und wird so verantwortlich sein, aber das können wir nicht entscheiden.

Ich selbst gehöre übrigens zu den Betroffenen. Ich habe bisher nicht geklagt, weil ich wie alle anderen auf die öffentliche Hand vertraut habe, dass sie eine redliche Lösung findet. Und nur um das klarzustellen: Sollte ich selbst irgendetwas zurückbekommen, würde ich den Betrag spenden an studentische Initiativen.

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

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August 26, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Das letzte Semester war ein krasser Einschnitt. Drei Viertel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Und ebenfalls drei Viertel werden zusätzlich von ihren Eltern unterstützt.
Beides war in Corona-Zeiten oft nicht möglich: Studierende verloren ihre Jobs. Teils ging das auch ihren Eltern so oder sie waren in Kurzarbeit und konnten nicht mehr unterstützen.
Vom Lockdown waren auch die Hochschulen erfasst und die Lehre hat sich in den digitalen Raum verlagert. Dafür hat das MWFK dankenswerterweise schnell finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Aber nicht alles kann man digital ersetzen. Seminare und Prüfungen fielen aus oder wurden verschoben.
Für viele wird es deswegen nicht möglich sein, die Regelstudienzeit einzuhalten. Im schlimmsten Fall kann das zu Exmatrikulationen führen oder zum Verlust des BAföG-Anspruchs. (mehr …)

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Juni 19, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der Koalition „Die gute Kinoinfrastruktur und die Festivals im Land Brandenburg erhalten“

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

#firstinlastout. Dieser Hashtag bringt gerade die Situation vieler Kulturbetriebe auf den Punkt. Wir reden hier über Langzeitbetroffene, die als erste absagen mussten und nun als letzte wieder einsteigen können. Eigentlich wollten wir uns um andere Baustellen im „Festivalland Bran-denburg“ kümmern, aber nun ist erst mal Krisenmanagement angesagt.

Zwar gibt es auch im Kulturbereich Lockerungen, aber Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen, bleiben angesichts der Abstandspflicht und vieler Risiken schwierig umzusetzen. Und die Veranstalter*innen können nicht so schnell wieder hochfahren, Festivals brauchen einen langen Vorlauf. Es bleibt also wichtig, dass sich das Land Brandenburg mit Berlin auf vergleichbare Regeln verständigt.

Und auch die Kinosäle blieben monatelang dunkel. Wenn sie jetzt wieder öffnen, fahren sie durch die Hygieneregeln weiter Verluste ein.

Obwohl sie natürlich Kulturveranstaltungen sind, haben die kommerziellen Festivals das gleiche Problem wie die Kinos. Sie gehören formal nicht zur Zuständigkeit des Kulturministeriums und können deshalb nicht unter den Kulturrettungsschirm schlüpfen.

Deswegen haben wir uns als kulturpolitische Sprecher*innen mit Franziska Pollin von Impuls Brandenburg, dem Landesverband der Festivals und der Soziokultur zusammengesetzt. Und wir stellen heute diesen Antrag. Zwar werden die Festivals und Kinos auch vom Konjunkturpaket des Bundes profitieren. Es ist aber noch nicht klar, ob das ausreicht um die Kinos und Festivals im Land zu erhalten. Daher soll die Landesregierung, d.h. vor allem das Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei, prüfen bei Bedarf aus Landesmitteln nachzulegen.

Denn wir brauchen beides dringend: Die Kinos als Kulturorte, gerade in kleineren Städten. Und die Festivals mit ihrer teils internationalen Bedeutung. Sie sind Arbeitgeber für zig Gewerke und bereichern den ländlichen Raum. Sie bringen junge Leute zu uns, die sonst vielleicht nicht in Brandenburg landen würden. Und sie sind schlicht Unternehmen, die deswegen auch unter die Wirtschaftsförderung fallen müssen.

Über zukünftige Förderkulissen können wir, liebe KollegInnen von der Linken, gern nach der Krise reden. Erstmal müssen wir die Kinos und Festivals retten, und deswegen bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag.

 

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