{"id":1634,"date":"2023-03-23T10:03:02","date_gmt":"2023-03-23T10:03:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sahra-damus.de\/wordpress\/?p=1634"},"modified":"2023-05-05T10:06:05","modified_gmt":"2023-05-05T10:06:05","slug":"meine-rede-im-landtag-gute-ansaetze-im-entwurf-aber-in-der-istanbul-konvention-steht-noch-so-viel-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sahra-damus.de\/wordpress\/meine-rede-im-landtag-gute-ansaetze-im-entwurf-aber-in-der-istanbul-konvention-steht-noch-so-viel-mehr\/","title":{"rendered":"Meine Rede im Landtag: &#8220;Gute Ans\u00e4tze im Entwurf, aber in der Istanbul-Konvention steht noch so viel mehr&#8221;"},"content":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren haben wir bereits mehrfach hier im Landtag \u00fcber die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen gesprochen. Dabei ging es um den Ausbau der Frauenhauspl\u00e4tze, eine ausreichende Betreuung und Beratung der Betroffenen und pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen. Die Istanbul-Konvention schreibt aber auch Grunds\u00e4tze f\u00fcr Ermittlungen und Strafverfahren fest. So hei\u00dft es dazu etwa: Es sei sicherzustellen, dass Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit allen in den Geltungsbereich dieses \u00dcbereinkommens fallenden Formen von Gewalt ohne ungerechtfertigte Verz\u00f6gerung durchgef\u00fchrt werden. Vor 3 Wochen, Am internationalen Frauentag waren Petra Budke und ich in der Gefl\u00fcchtetenunterkunft Hohenleipisch, wo 2019 Rita Ojung\u00e9, Mutter zweier kleiner Kinder, mutma\u00dflich einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel.<!--more--><--noteaser--><br \/>\n&#8211; Es gilt das gesprochene Wort!<\/p>\n<p>Sehr geehrte Frau Pr\u00e4sidentin,<\/p>\n<p>Liebe Kolleg*innen,<\/p>\n<p>Werte G\u00e4ste,<\/p>\n<p>In den letzten Jahren haben wir bereits mehrfach hier im Landtag \u00fcber die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen gesprochen. Dabei ging es um den Ausbau der Frauenhauspl\u00e4tze, eine ausreichende Betreuung und Beratung der Betroffenen und pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen. Die Istanbul-Konvention schreibt aber auch Grunds\u00e4tze f\u00fcr Ermittlungen und Strafverfahren fest. So hei\u00dft es dazu etwa: Es sei sicherzustellen, dass Ermittlungen und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit allen in den Geltungsbereich dieses \u00dcbereinkommens fallenden Formen von Gewalt ohne ungerechtfertigte Verz\u00f6gerung durchgef\u00fchrt werden. Vor 3 Wochen, Am internationalen Frauentag waren Petra Budke und ich in der Gefl\u00fcchtetenunterkunft Hohenleipisch, wo 2019 Rita Ojung\u00e9, Mutter zweier kleiner Kinder, mutma\u00dflich einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel.Ihre skelettierte Leiche wurde trotz Hinweisen des Lebenspartners und eines der Kinder erst 2 Monate sp\u00e4ter nur 300m von der Unterkunft entfernt im Wald gefunden. Wir wollen an diesem Fall \u00fcberparteilich dranbleiben, um aufzukl\u00e4ren, ob tats\u00e4chlich, wie es die Istanbul-Konvention verlangt, ohne ungerechtfertigte Verz\u00f6gerungen ausreichend ermittelt wurde und die Strafverfolgung umfassend erfolgte. Dieses Schlaglicht zeigt: Wir m\u00fcssen noch an vielen Stellen aktiver und entschlossener die Istanbul-Konvention umsetzen.<\/p>\n<p>Der vorliegende Gesetzentwurf greift nun u.a. den Bereich der polizeilichen T\u00e4tigkeit auf. Und dabei will ich gleich zu Beginn nicht verhehlen, dass dies eine sehr schwierige Gratwanderung ist. Einerseits muss Gewalt gegen Frauen konsequent verfolgt werden. Andererseits wird es mit uns B\u00fcndnisgr\u00fcnen keine grunds\u00e4tzliche Versch\u00e4rfung des Polizeigesetzes geben, wie der Innenminister sie permanent aufs Tapet bringt. Daher haben wir genau geschaut, welche gezielten und begrenzten Ma\u00dfnahmen hier m\u00f6glich sind. Dabei geht es um den schnellstm\u00f6glichen Schutz der Betroffenen bis ein zivilrechtlicher Schutz durch gerichtliche Entscheidungen besteht. Der Innenminister schl\u00e4gt dazu \u00c4nderungen im Brandenburgischen Polizeigesetz und im Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz vor. Dazu geh\u00f6ren eine elektronische Aufenthalts\u00fcberwachung, die sogenannte \u201eFu\u00dffessel\u201c, die M\u00f6glichkeit, einer Wohnungsverweisung und eines R\u00fcckkehrverbots, eine polizeilich veranlasste Kontaktaufnahme durch eine Beratungsstelle, die Erteilung von Kontaktbeschr\u00e4nkungen und Verhaltensauflagen. Zudem wird die M\u00f6glichkeit geschaffen, dass Rettungskr\u00e4fte und Not\u00e4rzt*innen Hinweise zu Verdachtslagen h\u00e4uslicher Gewalt vertraulich weitergeben k\u00f6nnen. Insbesondere Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Wohnung des Opfers und Kontakteinschr\u00e4nkungen f\u00fcr den T\u00e4ter k\u00f6nnen den von betroffenen Frauen effektiv helfen.<\/p>\n<p>Demgegen\u00fcber wurden die urspr\u00fcnglich enthaltenen \u201eBodycams\u201c bei Polizei-Eins\u00e4tzen in Wohnungen auf B\u00fcndnisgr\u00fcne Intervention hin gestrichen. Eine deeskalierende Wirkung dieser Kameras ist nicht nachgewiesen. Zudem sind Kameraeins\u00e4tze im privaten Wohnraum bei Frauen, die ggf. gerade sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, absolut unangebracht. Betroffene werden oft in sensiblen Situationen angetroffen, m\u00f6glicherweise leicht oder nicht bekleidet, in akuten Krisensituationen, in der Enge der Wohnung. Viele Frauen scheuen sich, sexualisierte Gewalt \u00fcberhaupt anzuzeigen und empfinden Scham. Ein Kameraeinsatz versch\u00e4rft dies nur noch. Eher ist zu bef\u00fcrchten, dass ein Kameraeinsatz zu Abschottung oder einer weiteren Traumatisierung f\u00fchrt. Daher war es richtig, diesen zu streichen. Weiter haben wir gro\u00dfe Zweifel daran, ob die elektronische \u201eFu\u00dffessel\u201c \u00fcberhaupt sch\u00fctzen kann. Dies w\u00e4re nur der Fall, wenn die \u00dcberwachung quasi l\u00fcckenlos ausgewertet wird und die Polizei stets und \u00fcberall eingriffsbereit w\u00e4re. Was bekannterma\u00dfen nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem geht es um viele Detailfragen, zum Beispiel, wie der nicht zu betretende Bereich klar abgegrenzt wird. Und nicht zuletzt geht es um die Problematik, reine Gef\u00e4hrdungsprognosen ohne Verurteilung zur Grundlage einer tief eingreifenden Ma\u00dfnahme zu machen. Im parlamentarischen Verfahren sollten wir auch den Gesamtblick auf die Istanbulkonvention noch einmal weiten, was uns bspw. fehlt sind eine nicht nur einmalige Kontrolle des R\u00fcckkehrverbots, systematische Gef\u00e4hrdungsanalysen, ein Gefahrenmanagement f\u00fcr jeden Vorfall nach Artikel 51 der Istanbul-Konvention oder auch die Pflicht zur Bereitstellung von unabh\u00e4ngigen Dolmetscher*innen f\u00fcr die Opfer im Verfahren gem\u00e4\u00df Artikel 56. Hier blicken wir gespannt auf die Anh\u00f6rung und sind f\u00fcr Nachjustierungen offen. Und auch mit diesem Gesetzentwurf ist es nicht getan. Es braucht mehr Weiterbildungen und Sensibilisierungen f\u00fcr Polizeibeamt*innen, um entsprechende Straftaten besser zu erkennen und einen sensiblen Umgang mit den Betroffenen sicherzustellen. Auch der Datenschutz bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Rettungsbeh\u00f6rden und Beratungsstellen sollte genauer in den Blick genommen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren haben wir bereits mehrfach hier im Landtag \u00fcber die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen gesprochen. 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