Negative Auswirkungen des Oderausbaus auf den Hochwasserschutz
Aktuell beobachten wir ein bedeutendes Hochwasser an der Oder. Bei einem europäischen
Fluss, der durch Tschechien, Polen und Deutschland fließt und mit der Grenzoder sogar
über mehrere hundert Kilometer Grenzfluss zwischen Deutschland und Polen ist, ist eine
enge Abstimmung zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten von Nöten, um einen effektiven
Hochwasserschutz zu gewährleisten.
In Bezug auf die Oder ist hierbei einerseits relevant, welche Ausbaumaßnahmen in früheren
Jahren auf polnischem Staatsgebiet bereits stattgefunden haben und Auswirklungen auf
Hochwasser in Deutschland haben. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat dazu mehr-
mals die Auskunft erteilt, dass Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Deutschland von pol-
nischer Seite bisher nicht geprüft wurden (bspw. für die bestehenden Staustufen im polni-
schen Teil der Oder) und somit nicht in Modellierungen auf deutscher Seite eingeflossen
sind.
Andererseits ist relevant, welche Auswirkungen der Ausbau der Grenzoder hat, welcher in
der Stromregelungskonzeption der Bundesanstalt für Wasserbau konzipiert wurde. Dort
wird eine Erhöhung der Hochwasserwelle bei einem 100jährigen Hochwasser prognosti-
ziert. Diese Erhöhung erfolgt fast entlang des gesamten Flussverlaufs der Grenzoder mit
Spitzen von 12 bzw. 15 cm in Hohenwutzen und Frankfurt (Oder). Damit genügt das Aus-
baukonzept zugleich auch nicht den Anforderungen des § 68 Absatz 3 WHG (Hochwasser-
neutralität). Die Stromregelungskonzeption selbst äußert an zahlreichen Stellen, dass die
Hochwasserneutralität nicht (vollständig) eingehalten würde. Dies ist jedoch bei Umsetzung
der Maßnahmen in Deutschland gesetzlich erforderlich. Die Wasser- und Schifffahrtsver-
waltung begegnet diesem Einwand regelmäßig mit dem Verweis darauf, dass Hochwasser-
neutralität erst im Lauf des Planfeststellungsverfahrens nachgewiesen werden müsse.
Gleichwohl haben Bauarbeiten der polnischen Seite bereits stattgefunden, ohne dass Hoch-
wasserneutralität in Deutschland nachgewiesen wurde.
Der grenzüberschreitende Hochwasserschutz ist auch im EU-Recht verankert. So führt die
Richtlinie der EU über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken aus
2007 dazu in Kapitel IV Art. 7 Satz 4 aus: „Im Interesse der Solidarität dürfen Hochwasser-
risikomanagementpläne, die in einem Mitgliedstaat erstellt werden, keine Maßnahmen ent-
halten, die aufgrund ihres Umfangs und ihrer Wirkung das Hochwasserrisiko anderer Länder
flussaufwärts oder flussabwärts im selben Einzugsgebiet oder Teileinzugsgebiet erheblich
erhöhen, es sei denn, diese Maßnahmen wurden koordiniert und es wurde im Rahmen des
Artikels 8 zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten eine gemeinsame Lösung gefunden.“
Und weiter „Stellt ein Mitgliedstaat ein Problem fest, das Auswirkungen auf das Hochwas-
serrisikomanagement für seine Gewässer hat, von diesem Mitgliedstaat jedoch nicht gelöst
werden kann, so kann er dies der Kommission und jedem anderen betroffenen Mitgliedstaat
mitteilen und Empfehlungen zur Lösung dieses Problems geben.“ Die Kommission reagiert
dann auf jede Mitteilung oder Empfehlung der Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Monaten.
In der Richtlinie ist zudem verankert, dass alle Mitgliedsstaaten Hochwasserrisikomanage-
mentpläne erstellen, veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren.
Im aktualisierten Brandenburgischen Hochwasserrisikomanagementplan der Oder (2021-
2027) werden die Auswirkungen bereits umgesetzter Ausbaumaßnahmen auf polnischem
Staatsgebiet oder die Auswirkungen der geplanten Ausbaumaßnahmen an der Grenzoder
auf den Hochwasserschutz bisher nicht thematisiert:
https://mluk.brandenburg.de/w/HWRM2022-27/Oder/HWRM-Plan-Oder2021.pdf
Die Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings zum Hochwasserrisikomanagement-
plan lautete: „Die Auswirkungen auf das Hochwasserrisiko durch Ausbau- und Unterhal-
tungsmaßnahmen für die Binnenschifffahrt auf der Mittleren Oder, Unteren Oder, Westoder
und im Stettiner Haff bedarf einer differenzierten Analyse, ergänzt durch die Darstellung der
Belastungen (z.B. Erhöhung des Hochwasserscheitels durch Vergrößerung von Buhnen
und damit verbundener Reduzierung des Flussquerschnitts) und ihrer Verknüpfung zu den
verantwortlichen Verursachern.“ Die Antwort der Koordinierten Flussgebietseinheit Oder
(KFGE Oder) bestätigte dies wie folgt: „Alle Ausbaumaßnahmen entlang der Oder bedürfen
einer Analyse hinsichtlich einer möglichen Auswirkung auf das Hochwasserrisiko.“ (nachzu-
lesen unter:
https://mluk.brandenburg.de/w/kfge-oder/Liste-Stellungnahmen-HWRMPlan-und-Umwelt-bericht-deutscher-Teil-IFGE-Oder.pdf). Auch die Internationale Kommission zum Schutz der
Oder (IKSO) antwortete auf die gleichlautende Eingabe des DNR dort entsprechend (nach-
zulesen und http://mkoo.pl/show.php?fid=6990&lang=DE).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Wasser- und Schifffahrtsverwal-
tung, dass Auswirkungen von Ausbaumaßnahmen auf polnischem Staatsgebiet auf
Deutschland bisher nicht geprüft wurden?
2. Wie bewertet die Landesregierung, dass entsprechende Auswirkungen in der Folge
auch nicht in die Berechnungen der Stromregelungskonzeption einfließen konnten, die
dem Oderausbau zu Grunde liegt? Wie bewertet sie die Tatsache, dass dennoch mit
den Baumaßnahmen begonnen wurde?
3. Wie kann eine nachträgliche Bewertung des vermutlich gestiegenen Hochwasserrisi-
kos durch Ausbaumaßnahmen auf polnischer Seite nachgeholt und in die Stromrege-
lungskonzeption eingearbeitet werden? Wer wäre dafür zuständig?
4. Hat Deutschland der EU gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mitgeteilt,
dass ein grenzüberschreitendes Problem bei der Oder vorliegt und um diesbezügliche
Empfehlung gebeten? Wenn nein, wäre das aus Sicht der Landesregierung notwen-
dig?
5. Haben sich seit Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue polnische Regierung
im Dezember 2023 Änderungen in der Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden
Hochwasserrisikomanagement ergeben?
Landtag Brandenburg Drucksache 7/10223
– 3 –
6. Welche Konsequenzen haben sich bisher aus den Antworten der KFGE bzw. IKSO
ergeben, dass alle Ausbaumaßnahmen entlang der Oder einer Analyse hinsichtlich
ihrer Auswirkungen auf das Hochwasserrisiko bedürfen? Ist eine entsprechende Ana-
lyse vorgenommen worden? Wenn nein, wer müsste diese Analyse vornehmen?
September 18, 2024 | Anfragen, im Landtag, Meine Themen, Oder-Ausbau
Kleine Anfrage: Negative Auswirkungen des Oderausbaus auf den Hochwasserschutz
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