Juli 15, 2020 | Pressemitteilungen

Statement zur Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshof zu einem Paritätsgesetz auf Landesebene

Zur heute bekannt gewordenen abschlägigen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshof zum Thüringer Paritätsgesetz äußert sich die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Sahra Damus wie folgt:

„In Thüringen wurde heute die Chance für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Parlament verpasst. Wir teilen die Enttäuschung unserer Kolleginnen und Kollegen in Thüringen und all derer, die sich dort für das Gesetz stark gemacht haben. Das Gericht hat ausgeführt, dass das Gleichstellungsgebot der Thüringer Verfassung grundsätzlich ein Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in Wahlrechtsgrundätze sein kann. Das verdeutlichen auch die Minderheitenvoten.

Klar ist: Das Thüringer Urteil ist nicht auf Brandenburg übertragbar. Die Verfassungen, die die beiden Länder sich gaben, unterscheiden sich voneinander, insbesondere auch hinsichtlich des Passus zur Gleichstellung. Insofern warten wir gespannt auf das Urteil zum Brandenburger Paritätsgesetz im August.

Wirkliche Gleichberechtigung setzt voraus, dass Frauen auch gleichbeteiligt an politischen Entscheidungen und an der Gesetzgebung mitwirken können. Deswegen machen wir uns für Parität stark. Dies gilt insbesondere Vor dem Hintergrund eines rückläufigen Frauenanteils in zahlreichen Parlamenten – beispielsweise auch im Bundestag – und eines gesamtgesellschaftlichen Rollbacks zurück zu tradierten Rollenmustern,
wie nicht zuletzt die Coronakrise wieder verdeutlicht hat.“

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