August 26, 2020 | Pressemitteilungen

Hohenzollern: Endlich gerichtliche Klärung herbeiführen

In der heutigen Fragestunde stellte Sahra Damus, kulturpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, eine Mündliche Anfrage zum Stand des Gerichtsverfahrens im Fall Hohenzollern. Zu den Ausführungen der Finanzministerin erklärt sie:

Wir kritisieren, dass die Hohenzollern eine gerichtliche Klärung offensichtlich scheuen. Das Verfahren sollte endlich weitergeführt werden, um das Land gegenüber den Vorwürfen der Hohenzollern zu entlasten. Es ist höchste Zeit, dass die Spekulationen beendet werden. Wir befinden uns – auf Betreiben der Hohenzollern – bereits vor Gericht, daher sollten aus unserer Sicht keine weiteren nichtöffentlichen Gespräche stattfinden. Das könnte letztlich auch dem Verfahrensausgang schaden. Wenn die Hohenzollern gleichzeitig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten reihenweise mit Unterlassungsklagen überziehen, kann zudem der Eindruck entstehen, dass die Wissenschafts- und Pressefreiheit in Frage gestellt werden.

Thomas von Gizycki, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

Wir sind überrascht, dass das Finanzministerium dem Vorschlag der Hohenzollern zugestimmt hat. Eine Einigung mit den Hohenzollern ohne ein entsprechendes Urteil im Rücken wäre problematisch, weil dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu Unrecht Steuergelder ausgezahlt werden, auf die die Antragstellerinnen und Antragsteller eigentlich keinen rechtlichen Anspruch haben. Wir wünschen uns eine stärkere Beteiligung des Landtags an den strategischen Überlegungen des Landes.“

Hintergrund

Die Hohenzollern hatten ursprünglich einen Antrag auf finanzielle Entschädigung beim Land Brandenburg nach dem Ausgleichsleistungsgesetz gestellt. Das Land hatte den Antrag abgelehnt, weil der begründete Verdacht bestand, dass das Haus Hohenzollern dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet hätte und damit nicht entschädigungsfähig sei. Gegen diesen ablehnenden Bescheid klagte das Haus Hohenzollern schließlich. Zur Frage, was „erheblichen Vorschub leisten“ konkret bedeutet, liegen verschiedene Gutachten vor.

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