Januar 28, 2021 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag „Bezahlbaren Wohnraum für Studierende besonders fördern“ der LINKEN in der Plenarsitzung am 27.01.2021

– Es gilt das gesprochene Wort! –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

 

Corona hat uns noch mal eindringlich gezeigt, wie knapp viele Studierende bei Kasse sind. Viele Studierende haben in den zwei Lockdowns ihre Jobs verloren und konnten auch nicht immer von ihren Eltern unterstützt werden. Die Miete haut dabei natürlich besonders rein. Und daher ist das studentische Wohnen neben der dringend nötigen Bafög-Reform und den völlig unzureichenden Nothilfen des Bundes für Studierende eine wichtige Baustelle – im wahrsten Sinne des Wortes.

 

Das Ziel, eine Versorgungsquote an Studierendenwohnheimplätzen von 20 Prozent der Studierenden an allen Hochschulstandorten umzusetzen, haben wir bereits im Koalitionsvertrag verankert.

Und darauf arbeiten wir auch Schritt für Schritt hin.

Mit dem Haushalt haben wir bereits einen großen Schritt getan: Aus dem Zukunftsinvestitionsfonds werden Neubauten von Studierendenwohnheimen in Potsdam und Sanierungen an den anderen Hochschulstandorten ermöglicht. Dafür sind bis 2025 Ausgaben von rund 59 Mio. Euro geplant. Allein aus dem Fonds stehen hierfür 50 Mio. Euro in den nächsten Jahren bereit. Aus dem Fonds sollen gemäß den gesetzlichen Kriterien, innovative klimafreundliche Maßnahmen gefördert werden, das sollte daher auch bei den Baumaßnahmen zum Tragen kommen. Wir Grünen schlagen vor, Solaranalagen auf diesen Bauten vorzusehen.

Gleichwohl ist es natürlich richtig, weitere Schritte anzugehen. Ich denke, wir werden über die Fortschritte und weitere Pläne regelmäßig in den betreffenden Fachausschüssen informiert werden. Insbesondere über die Zuwächse und Verbesserungen, die jetzt durch die Investitionen aus dem Zukunftsinvestitionsfonds möglich sind.

 

Was die Wohnraumförderung betrifft, so sind Wohnungen für Studierende und Auszubildende ja bereits 2019 in die soziale Wohnraumförderung des Landes Brandenburg integriert worden, nämlich in das Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz. Das Gesetz sieht selbstverständlich Ausführungsvorschriften vor – also genau das, was Sie mit einer Wohnraumförderrichtlichtlinie meinen. Diese muss nun folgen. Insofern ist der Weg hierfür schon bereitet.

Natürlich geht es dabei darum, die Bau- und Ausstattungsstandards für Studierendenwohnheime zu definieren, damit die Wohnraumförderung auch auf die Studi-Wohnheime passt. Denn sie weisen natürlich ein paar deutliche Unterschiede zu normalen Wohnungen auf.

 

Als Koalition wollen wir aber noch über die von den Linken vorgeschlagenen Maßnahmen hinausgehen und haben daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Studierendenwerke befähigt werden sollen, selbst Kredite am freien Markt aufzunehmen. Eine Forderung, die die Studierendenwerke bereits mehrfach an uns herangetragen haben. Das würde es ihnen erleichtern, schneller und unkomplizierter selbst investieren zu können.

Als Koalition befassen wir uns aktuell mit dem Thema studentisches Wohnen und wollen dazu in den nächsten Monaten einen umfassenderen Antrag vorlegen, daher lehnen wir Ihren Antrag heute ab.

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