August 27, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der BVB/Freie Wähler zur Rückerstattung von Rückmeldegebühren für Studierende aus den Jahren 2001 bis 2008

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

Im Jahr 2000 klagten 60 junge Menschen aus allen Landesteilen gegen die Rückmeldegebühren. Ähnlich wie im Land Berlin gingen sie damals stellvertretend für alle bis zum Bundesverfassungsgericht, das ihnen 2017 Recht gab. Ermutigend, wenn junge Menschen sich organisieren und die Mittel des Rechtsstaats aktiv nutzen.

Berlin zahlte die Gebühren zurück, Brandenburg nicht.

Brandenburg schlug den höchst umstrittenen Weg ein zu behaupten, inzwischen sei Verjährung eingetreten. Da haben wir uns alle die Augen gerieben – ernsthaft? Das zwang die Betroffenen erneut zu klagen – gegen die Verjährungsargumentation. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam dazu liegt seit 2019 vor. Und? Es verpflichtet erneut zur Rückzahlung. Dennoch passiert nichts. Uni und Land stimmten sich ab und legten Berufung ein. Dass die Betroffenen frustriert sind, wie mit ihren Ansprüchen umgegangen wird, muss ich wohl nicht erklären.

Und auch heute hörten wir und hören es sicher wieder: die Ansprüche seien nach Gebührengesetz verjährt. Aber das Verwaltungsgericht stellt in Ziffer 1.1 seines Urteils klar: dasGebührengesetz ist gar nicht anwendbar. Und zum Vergleich mit Berlin: Richtig, in Berlin gab es kein Gebührengesetz. Und richtig, in Brandenburg gibt es eins. Aber: eins, was auf die Hochschulen nicht anwendbar war. Also kann auch hier zurückgezahlt werden.

Und auch eine Verjährung an sich hat das Verwaltungsgericht verneint: das sei unzulässige Rechtsausübung.

So, wer von ihnen sieht an diesem Punkt noch durch? Um es einfach zu sagen: Wir sind seit 20 Jahren vor Gericht und hören immer und immer wieder: laufendes Verfahren, das müssen wir leider abwarten. Wir hören: der Landesrechnungshof würde uns sonst vorwerfen, nicht alles dafür zu tun, um Landesgeld nicht unnötig ausgeben zu müssen. Aber bei rechtskräftigen Urteilen hört mit Sicherheit auch die Sparsamkeit des Landerechnungshofs auf.

Und um es ganz deutlich zu machen: hier geht es nicht um die Frage, können wir uns das leisten, wollen wir uns das leisten? Bei Gerichtsurteilen können wir uns nicht aussuchen, ob wir sie umsetzen und was sie kosten. In Berlin forderte die Hälfte der Betroffenen zurück. Auf Brandenburg hochgerechnet, wären das etwa 10 Mio. Aber es sind glücklicherweise auch nur einmalige Kosten.

Wir haben auch gehört: wer geklagt hat, hat ja auch sein Geld zurückbekommen, die anderen sind selber schuld. Ja die 60 Kläger*innen haben ihr Geld zurück. Aber natürlich haben sie stellvertretend für alle geklagt. Damals fragten die Studierenden: Besteht Gefahr auf Verjährung? Sollen wir alle selbst klagen? Darauf erklärte der damalige Präsident der Uni Potsdam öffentlich: Nein, es droht keine Verjährung, bitte seht von Massenklagen ab. Das Land hatte da nichts einzuwenden. Und das Verwaltungsgericht bestätigt: Die Studierenden hatten das Recht sich auf diese Aussage zu verlassen.

Nicht nur dass 20 Jahre ganz schön lang sind: Das Problem wird nun akut: am 31.12. setzt tatsächlich Verjährung ein. Für die Ansprüche, die auf dem Verfassungsgerichtsurteil beruhen. Die wegen immer weiterer Prozesse aber nicht zum Tragen kommen. Verzögert sich am Ende tatsächlich alles so lange, bis es wirklich zu spät ist?

In den sozialen Medien gibt es Netzwerke von Betroffenen, die nur darauf warten die unrechtmäßigen Gebühren zurückbekommen. Sie wollen aber nicht alle einzeln klagen müssen.

Wir haben daher eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen – Herr Schierack hat es schon erwähnt – die vor Ablauf des 31.12. gemeinsam mit der BLRK und dem Land eine Lösung findet. Dies kann ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung sein, damit wir auch das letzte Urteil vor dem OVG noch abwarten können. Damit wäre aber gesichert, dass die Ansprüche nicht aufgrund jahrelangen Prozessierens verjähren, nämlich Ende dieses Jahres. Und natürlich sollte weiter gelten, was auch bisher gegolten hat, dass das Land dafür aufkommt, wenn Hochschulen zurückzahlen müssen, weil damals der Landtag die Gebühren ins Gesetz geschrieben hat.

Ich hoffe sehr, dass es zu dieser Lösung kommt, denn andernfalls bedeutet das, dass alle Betroffenen vor Jahresende klagen müssten und ich denke, dass kann niemand ernsthaft wollen.

Die jungen Menschen von damals sind heute Erwachsene zwischen 30 und 40. Manch einer sagt: Die brauchen doch das Geld heute nicht mehr. Wer es nicht braucht, muss es ja auch nicht zurückfordern und wird so verantwortlich sein, aber das können wir nicht entscheiden.

Ich selbst gehöre übrigens zu den Betroffenen. Ich habe bisher nicht geklagt, weil ich wie alle anderen auf die öffentliche Hand vertraut habe, dass sie eine redliche Lösung findet. Und nur um das klarzustellen: Sollte ich selbst irgendetwas zurückbekommen, würde ich den Betrag spenden an studentische Initiativen.

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

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