im Landtag

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Mai 14, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der AfD-Fraktion „Kopftuchverbot in der Justiz zur Herstellung der religiösen Neutralität“

Es gilt das gesprochene Wort! –

Sehr geehrte Frau Präsidentin, 

liebe Kolleg*innen, 

liebe Gäste, 

werte Kolleg*innen von der AfD, wahrscheinlich sind Sie in lauten Jubel ausgebrochen, als sie das eben zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar gelesen haben. 

Hey, haben Sie sich gedacht, das passt super ins AfD-Profil, lasst uns mal wieder einen Antrag zum Kopftuchverbot machen, das funktioniert bei Facebook immer so gut: 

  • Angst schüren vor Muslimen, 
  • Frauen als unterdrückte Wesen darstellen
  • und entgegen der Faktenlage eine Mücke zum Elefanten zu machen. 

Sie wollen mit diesem Antrag den Anschein erwecken, dass besagte Gerichtsurteil sei ein Paradigmenwechsel und Sie die Kämpfer*innen für die Neutralität der Justiz. Mitnichten. Sie sollten den Beschluss mal bis zum Ende lesen, dann könnten wir unsere Zeit auch mit sinnvollen Anträgen verbringen. 

Die religiöse Neutralität des Staates ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Allerdings ignorieren Sie genau das mit Ihrem Antrag. Denn das Bundesverfassungsgericht gibt uns als Parlament nach wie vor die Aufgabe, die beiden Verfassungsgüter Religionsfreiheit und weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates abzuwägen und miteinander in Einklang zu bringen. 

Keines der beiden Verfassungsgüter überwiegt so stark, dass es das andere per se aufheben kann. Das Tragen eines Kopftuches an sich ist keine Verfassungswidrigkeit, auch nicht bei einer Richterin, einer Staatsanwältin oder einer Referendarin. 

Ein solches, von Ihnen gefordertes Gesetz müsste – um verfassungsgemäß zu sein –  sämtliche religiösen Symbole gleichbehandeln. Sie picken sich aber eines heraus.

Unser Grundgesetz verbietet nämlich die Privilegierung und auch die Benachteiligung einzelner Religionen. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren oder sie ablehnen. Und stellen Sie sich mal vor: Stattdessen spricht das Grundgesetz sogar davon, dass der Staat gekennzeichnet ist von Offenheit gegenüber der Vielfalt von Weltanschauungen und Religionen. Unser Staat baut auf einem Menschenbild auf, das geprägt ist von der Würde des Menschen, eines jeden Menschen. Auch der Würde einer Muslima mit Kopftuch.

Was sie dabei vergessen: die Funktionsfähigkeit der Justiz hängt nicht nur davon ab, dass der Staat religiös neutral ist, sondern auch davon, dass die Justiz unsere gesellschaftliche Vielfalt widerspiegelt und in sich diskriminierungsfrei ist. 

Eine einseitige Justiz kann nur schwer Neutralität wahren. 

Angesichts dessen, dass wir hier über eine einzige Person in der Brandenburger Justiz sprechen, die je in ihrer juristischen Funktion ein Kopftuch getragen hat, wird klar, dass sie sich an jeden Strohhalm klammern um überhaupt einen Anlass zu haben, gegen muslimische Mitbürger*innen Stimmung zu machen. Sie stellen das Tragen des Kopftuches als einen Angriff auf die staatliche Neutralität dar. Dieses vergiftete Gedankengut lässt Sie blind werden für die Grundsätze unseres Rechtsstaates.

Mir ist schon klar, dass es nicht in Ihr Weltbild passt, wenn eine Muslima eine rechtsstaatliche Funktion ausübt. Das würde ja heißen: Da ist eine Frau, die sich ihren Weg in eine wichtige Funktion unserer Gesellschaft erarbeitet hat und selbstbestimmt entscheidet, dass sie ein Kopftuch tragen will. 

Das passt so gar nicht zu der immer wieder erzählten Geschichte, Frauen mit Kopftuch seien unterdrückt, ihres eigenen Willens beraubt. Die Muslima im Gerichtssaal führt ihnen das Gegenteil vor Augen, und genau deswegen wollen sie das unterbinden. Sie reduzieren eine hervorragend ausgebildete Juristin darauf, welche Religion sie hat. Das sagt nichts darüber aus, ob sie eine emanzipierte Frau oder eine gute Juristin ist. Sondern offenbart nur, dass Sie offenbar gegen Religionsfreiheit sind.

Letztlich schränken Sie mit diesem Antrag genau das ein, was sie vorgeben schützen zu wollen:
die Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates, und: den freien Willen der Frau.

Wir lehnen den Antrag daher ab.

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Mai 14, 2020 | Anfragen, im Landtag

Meine Anfrage an die Landesregierung zum „Notfallplan für erhöhte Sulfatwerte in der Spree“

Wie letzte Woche bekannt wurde, stehen in diesem Sommer statt der üblichen zwanzig Millionen Kubikmeter nur etwa sieben Millionen Kubikmeter Wasser aus den sächsischen Talsperren und Speichern zur Verfügung, um die Abflüsse in der Spree zu stützen. In den vergangenen Dürresommern sank der Abfluss der Spree auf ein Minimum und bestand zeitweise zu etwa drei Vierteln aus gehobenem Grubenwasser aus den Braunkohletagebauen. Das sogenannte Sümpfungswasser enthält große Mengen Sulfat und könnte daher die Trinkwassergewinnung aus der Spree gefährden, wenn nicht genug sulfatarmes Wasser aus den Speichern beigemischt werden kann.
Am 30.10.2019 war eine Gefährdungsabschätzung für das Wasserwerk Briesen bezüglich des Parameters Sulfat durch das LBGR beauftragt worden.
Die Ergebnisse dazu werden im dritten Quartal 2020 erwartet. Auf deren Basis soll ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, der dem LBGR nachfolgend als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Demnach werden die Gefahrenabschätzung und mögliche Maßnahmeempfehlungen für den Umgang mit stark erhöhten Sulfatwerten in der Spree frühestens zum Ende des Sommers bzw. später vorliegen.

Ich frage die Landesregierung: Wie gestaltet sich der Notfallplan für einen evtl. zu erwartenden Dürresommer 2020 mit extrem geringen Spreeabflüssen in Hinblick auf eine erhöhte Sulfatkonzentration im Wasserwerk Briesen?

(Quelle Landtag Brandenburg – 7. Wahlperiode Drucksache 7/1200 S. 1-2)

>> Landtag Brandenburg – 7. Wahlperiode Drucksache 7/1200

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Februar 27, 2020 | Anträge, im Landtag

Entschließungsantrag zu Hanau und Galaus Amtsmisbrauch

Foto: Sahra Damus

Grade findet die aktuelle Stunde im Landtag zur rechtsextremistischen Bluttat in Hanau statt. Alle Fraktionen – bis auf die AfD – haben sich vor ein paar Minuten auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag geeinigt, in dem wir klarstellen, dass wir diesen Anschlag aus schärfste verurteilen und alles tun werden, um solche Taten in Brandenburg zu verhindern. Vizepräsident Galau fordern wir auf, die Konsequenzen aus seinem Amtsmissbrauch zu ziehen, weil er versucht hatte, das für die AfD unbequeme Thema nicht auf die Tagesordnung zu nehmen und so eine Debatte zu verhindern. Danke an die CDU, dass sie die Befassung vor dem Landesverfassungsgericht durchgekämpft hat!

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Februar 26, 2020 | Meine Reden

Meine Rede zum Antrag „Bergbauschäden in Lauchhammer – Betroffene brauchen Klarheit und Sicherheit“

>> Antrag (pdf-Datei)

– Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,

in Zeiten des Braunkohleausstiegs reden wir viel über die aktiven Tagebaue in der Lausitz oder über die Folgen des umfangreichen Kohleabbaus zu DDR-Zeiten. In Lauchhammer wurde seit dem 19. Jahrhundert Kohle abgebaut: in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Und auch die massiven Grundwasserabsenkungen zu DDR-Zeiten haben die Probleme möglicherweise verschlimmert. Damals wurde nicht immer dokumentiert, wo genau die Kohle abgebaut wurde. Geschweige denn, dass die Folgen beseitigt wurden. Der Wiederanstieg des Grundwassers führt nun dazu, dass sich Risse bilden und Häuser oder ganze Straßenzüge drohen abzusacken.

Unter dem Stadtgebiet von Lauchhammer sind noch einige ungute Überraschungen verborgen und bei den Anwohner*innen bleiben offene Fragezeichen. Vor einem Jahr waren die Probleme in Lauchhammer so dramatisch, dass die damalige rot-rote Koalition gemeinsam mit der CDU und uns Bündnisgrünen einen Antrag eingebracht hat, der zum Ziel hatte, diese besondere Situation zu klären. Er wurde am 14. März 2019 verabschiedet. Denn anders als bei den Bergbaufolgekosten aus DDR-Zeiten, für die die LMBV zuständig ist, also die Bundesebene, ist im Falle Lauchhammers nicht klar, wer für diese Schäden aufkommt. Denn sie stammen aus ganz verschiedenen Epochen. Die Stadt fühlte sich damit alleingelassen. In dem besagten Antrag hat sich der Landtag daher auf konkrete Schritte verständigt, um das Problem anzugehen. Und nun stellt hoffentlich auch der neue Landtag klar, dass wir die Unterstützung für die Bürger*innen von Lauchhammer fortsetzen werden.

Schon vor einem Jahr zeichnete sich ab, dass wir mit den Altbergbaufolgen noch weiterzukämpfen haben werden und dass es nicht einfach wird, diese Jahrhunderte alten Probleme zu lösen. Im Infrastrukturausschuss haben wir ausgewertet, wie es nach Verabschiedung des ersten Antrags im letzten Jahr weitergegangen ist und was zu tun bleibt: Die Anwohner*innen müssen in Zukunft frühzeitiger informiert werden. Das Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Land und Bund aus dem Jahr 2018 ist zu dünn und bildet diese komplizierten Fälle nicht ab. Die Landesregierung verhandelt daher mit dem Bund, um den Betroffenen angemessene Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. Unser Ziel muss es sein, dass sie sich eine neue Existenz in Lauchhammer aufbauen können. Die Situation der betroffenen Unternehmen müssen wir ebenfalls berücksichtigen.

Ich bin froh, dass wir uns auf einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen, der Linken und der Freien Wähler einigen konnten. Ich sage an dieser Stelle aber auch ganz klar, wir Bündnisgrüne hätten uns mehr konkrete Schritte gewünscht. Wir sprechen hier immer nur über Lauchhammer, aber wir wollen, dass auch andere Städte und Regionen, die in eine ähnliche Situation kommen könnten, frühzeitig unterstützt werden. Dazu müssen neue Daten erhoben werden. Wir wollen, dass die Landesregierung ein Datenerhebungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Bund entwickelt um Daten zur Standsicherheit von Gebäuden in anderen möglicherweise betroffenen Städten und Gemeinden und auf Flächen mit land-, forstwirtschaftlicher oder touristischer Nutzung zu erheben und zugänglich zu machen. Auf Grundlage dieser neu erhobenen Daten aus den betroffenen Gebieten sollte ab 2022 mit dem Bund ein weitreichenderes Verwaltungsabkommen verhandelt werden. Und wir sollten darüber im Gespräch bleiben, ob nicht eine Anpassung des Ordnungsbehördengesetzes notwendig ist, um die frühzeitige Ausstellung der Bescheide an die Betroffenen zu regeln. Auch die Einrichtung eines Fonds für besondere Härtefälle hätten wir gerne unterstützt. Es ist sicherlich richtig, dass dies im Gesamtpaket mit dem Bund verhandelt werden muss. Gleichwohl müssen wir in Brandenburg schnell handlungsfähig sein. Am wichtigsten ist uns, dass sich der Landtag heute dafür einsetzt, den betroffenen Familien und Unternehmen zügig eine*n Ansprechpartner*in des Landes für Probleme bei der Umsiedlung an die Seite zu stellen. 

Wir bleiben dabei, dass wir zukünftig eine Ombudsstelle einrichten sollten, dafür haben wir nun einen Prüfauftrag vereinbart. Denn leider steht zu befürchten, dass die Fälle, über die wir aktuell in Lauchhammer reden, nicht die letzten in diesem Land sein werden. Auch in Zukunft werden wir Lösungen für die Altbergbauschäden finden müssen. Umso besser, wenn wir mit diesem Antrag also einen wichtigen Schritt vorankommen. 

>> Antrag (pdf-Datei)

Der Antrag wurde angenommen.

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