Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,
in Zeiten des Braunkohleausstiegs reden wir viel über die aktiven Tagebaue in der Lausitz oder über die Folgen des umfangreichen Kohleabbaus zu DDR-Zeiten. In Lauchhammer wurde seit dem 19. Jahrhundert Kohle abgebaut: in der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Und auch die massiven Grundwasserabsenkungen zu DDR-Zeiten haben die Probleme möglicherweise verschlimmert. Damals wurde nicht immer dokumentiert, wo genau die Kohle abgebaut wurde. Geschweige denn, dass die Folgen beseitigt wurden. Der Wiederanstieg des Grundwassers führt nun dazu, dass sich Risse bilden und Häuser oder ganze Straßenzüge drohen abzusacken.
Unter dem Stadtgebiet von Lauchhammer sind noch einige ungute Überraschungen verborgen und bei den Anwohner*innen bleiben offene Fragezeichen. Vor einem Jahr waren die Probleme in Lauchhammer so dramatisch, dass die damalige rot-rote Koalition gemeinsam mit der CDU und uns Bündnisgrünen einen Antrag eingebracht hat, der zum Ziel hatte, diese besondere Situation zu klären. Er wurde am 14. März 2019 verabschiedet. Denn anders als bei den Bergbaufolgekosten aus DDR-Zeiten, für die die LMBV zuständig ist, also die Bundesebene, ist im Falle Lauchhammers nicht klar, wer für diese Schäden aufkommt. Denn sie stammen aus ganz verschiedenen Epochen. Die Stadt fühlte sich damit alleingelassen. In dem besagten Antrag hat sich der Landtag daher auf konkrete Schritte verständigt, um das Problem anzugehen. Und nun stellt hoffentlich auch der neue Landtag klar, dass wir die Unterstützung für die Bürger*innen von Lauchhammer fortsetzen werden.
Schon vor einem Jahr zeichnete sich ab, dass wir mit den Altbergbaufolgen noch weiterzukämpfen haben werden und dass es nicht einfach wird, diese Jahrhunderte alten Probleme zu lösen. Im Infrastrukturausschuss haben wir ausgewertet, wie es nach Verabschiedung des ersten Antrags im letzten Jahr weitergegangen ist und was zu tun bleibt: Die Anwohner*innen müssen in Zukunft frühzeitiger informiert werden. Das Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Land und Bund aus dem Jahr 2018 ist zu dünn und bildet diese komplizierten Fälle nicht ab. Die Landesregierung verhandelt daher mit dem Bund, um den Betroffenen angemessene Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. Unser Ziel muss es sein, dass sie sich eine neue Existenz in Lauchhammer aufbauen können. Die Situation der betroffenen Unternehmen müssen wir ebenfalls berücksichtigen.
Ich bin froh, dass wir uns auf einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen, der Linken und der Freien Wähler einigen konnten. Ich sage an dieser Stelle aber auch ganz klar, wir Bündnisgrüne hätten uns mehr konkrete Schritte gewünscht. Wir sprechen hier immer nur über Lauchhammer, aber wir wollen, dass auch andere Städte und Regionen, die in eine ähnliche Situation kommen könnten, frühzeitig unterstützt werden. Dazu müssen neue Daten erhoben werden. Wir wollen, dass die Landesregierung ein Datenerhebungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Bund entwickelt um Daten zur Standsicherheit von Gebäuden in anderen möglicherweise betroffenen Städten und Gemeinden und auf Flächen mit land-, forstwirtschaftlicher oder touristischer Nutzung zu erheben und zugänglich zu machen. Auf Grundlage dieser neu erhobenen Daten aus den betroffenen Gebieten sollte ab 2022 mit dem Bund ein weitreichenderes Verwaltungsabkommen verhandelt werden. Und wir sollten darüber im Gespräch bleiben, ob nicht eine Anpassung des Ordnungsbehördengesetzes notwendig ist, um die frühzeitige Ausstellung der Bescheide an die Betroffenen zu regeln. Auch die Einrichtung eines Fonds für besondere Härtefälle hätten wir gerne unterstützt. Es ist sicherlich richtig, dass dies im Gesamtpaket mit dem Bund verhandelt werden muss. Gleichwohl müssen wir in Brandenburg schnell handlungsfähig sein. Am wichtigsten ist uns, dass sich der Landtag heute dafür einsetzt, den betroffenen Familien und Unternehmen zügig eine*n Ansprechpartner*in des Landes für Probleme bei der Umsiedlung an die Seite zu stellen.
Wir bleiben dabei, dass wir zukünftig eine Ombudsstelle einrichten sollten, dafür haben wir nun einen Prüfauftrag vereinbart. Denn leider steht zu befürchten, dass die Fälle, über die wir aktuell in Lauchhammer reden, nicht die letzten in diesem Land sein werden. Auch in Zukunft werden wir Lösungen für die Altbergbauschäden finden müssen. Umso besser, wenn wir mit diesem Antrag also einen wichtigen Schritt vorankommen.