Mai 17, 2020 | Mitteilung

Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie

🏳️‍🌈 Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTIQ* ist und bleibt auch im Jahr 2020 gesellschaftliche Realität. Voll Sorge blicken wir zum Beispiel in unser Nachbarland Polen und auf die Gemeinden, die sich dort zu „LGBT-freien Zonen“ erklären. Hier braucht es ein starkes Signal aus Europa für Vielfalt und Grundrechte. Unsere Brandenburger Kommunen können über ihre zahlreichen Städtepartnerschaften LSBTIQ* in Polen unterstützen.

Mit dem Aktionsplan Queeres Brandenburg verfügt unser Bundesland über ein Instrument u.a. zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hasskriminalität gegen LSBTIQ*. Gerade unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass er zusammen mit der Brandenburger Community konsequent weiterentwickelt wird. Wir müssen weiter für volle Rechte von LSBTIQ* kämpfen. #brandenburg #idahobit #idahobit2020 #lsbtiq#queer #nohate #proud #pride🌈 📷 @queergruenbbg

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Mai 15, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Entschließungsantrag der Koalition „Zielgenaue Unterstützung von Studierenden und Hochschulbeschäftigten in der Corona-Pandemie“

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

was Corona an den Hochschulen ausgelöst hat, haben meine Vorredner*innen schon beschrieben. Mir liegen noch einmal zwei Punkte besonders am Herzen: die Studienfinanzierung und die Arbeitsbedingungen an Hochschulen.

Es war schnelles Handeln angesagt, damit das Sommersemester überhaupt starten konnte. Und um Studierenden und Beschäftigten in Notlagen zu helfen.

Und die Landesregierung war schnell. Sie hat den Hochschulen 4 Mio. Euro für Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Und die Wissenschaftsministerin hat sich beim Bund für eine Ausweitung des BAföGs eingesetzt. Weil das zu lange dauerte, kündigte sie zunächst ein eigenes Darlehensprogramm an.

Dies wurde jedoch hinfällig, als die Bundesregierung endlich doch zu Potte kam:  eine Mrd. Euro für zinslose Kredite und 100 Mio. Euro für Zuschüsse an Studierende. Klingt erst mal viel, auf Brandenburg heruntergerechnet bleiben aber nur 1-2 Mio Euro für die dringend benötigten Zuschüsse. Viel zu wenig, um die sozialen Härten aufzufangen.
Und dabei hat die Bundesbildungsministerin gerade 900 Mio. Euro nicht abgeflossener Bafögmittel auf der hohen Kante. Anstatt das naheliegendste zu tun, und diese als Nothilfe an die Studierenden auszureichen, lässt Frau Karliczek das Geld ungenutzt herumliegen und gibt lieber Kredite aus. Ganz nach dem Glaubenssatz: Bildung muss etwas kosten, auch in der Krise. Verschuldung ist aber das letzte, was Studierende gerade hilft. Wir Grünen stehen für ein kostenfreies Studium. Und nach der Krise brauchen wir endlich eine grundlegende Bafögreform, denn immer weniger Studierende erhalten es.

Und eben weil die Bundesmittel zu knapp sind, schaffen wir mit dem Entschließungsantrag der Koalition die Voraussetzung, um sie aus Landesmitteln aufzustocken. Dort wo Studierende durchs Raster fallen und nicht von den Bundesrichtlinien erfasst werden.

Aber auch die Beschäftigten bereiten uns Sorgen. Hier wird erneut deutlich, warum wir den Dialogprozess für „Gute Arbeit“ in der Wissenschaft dringend brauchen. Befristet Beschäftigte und Lehrbeauftragte haben auch ohne Krise oftmals prekäre Arbeitsbedingungen. Durch Corona fehlt ihnen nun erst Recht Planbarkeit, Einkommen oder schlicht eine Vertragsverlängerung.

Wir bitten daher alle Hochschulen, ihre Verantwortung als Arbeitgeberinnen wahrzunehmen und befristete Verträge grundsätzlich um die Corona-Auszeit zu verlängern. In der letzten Woche hat der Bundestag dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Diese Verlängerung muss Standard sein, bei allen Betroffen. Es darf kein Flickenteppich entstehen.

Wie in allen anderen Bereichen braucht es Solidarität mit den Beschäftigten in der Krise.

Zum Schluss bleibt mir noch festzuhalten: Wären unsere Forderungen nach einem elternunabhängigen BAföG und nach „Guter Arbeit“ in der Wissenschaft Realität, hätten wir jetzt viele Notsituationen nicht.

So legt Corona einmal mehr den Finger in die Wunde und zeigt auf, wo wir nach der Krise nachbessern sollten.

 

>> Entschließungsantrag der Koalition zum Antrag der Fraktion DIE LINKE

>>Antrag der Fraktion DIE LINKE „Hochschulen in Zeiten von Corona- Soforthilfen für Studierende“

 

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Mai 14, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der AfD-Fraktion „Kopftuchverbot in der Justiz zur Herstellung der religiösen Neutralität“

Es gilt das gesprochene Wort! –

Sehr geehrte Frau Präsidentin, 

liebe Kolleg*innen, 

liebe Gäste, 

werte Kolleg*innen von der AfD, wahrscheinlich sind Sie in lauten Jubel ausgebrochen, als sie das eben zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar gelesen haben. 

Hey, haben Sie sich gedacht, das passt super ins AfD-Profil, lasst uns mal wieder einen Antrag zum Kopftuchverbot machen, das funktioniert bei Facebook immer so gut: 

  • Angst schüren vor Muslimen, 
  • Frauen als unterdrückte Wesen darstellen
  • und entgegen der Faktenlage eine Mücke zum Elefanten zu machen. 

Sie wollen mit diesem Antrag den Anschein erwecken, dass besagte Gerichtsurteil sei ein Paradigmenwechsel und Sie die Kämpfer*innen für die Neutralität der Justiz. Mitnichten. Sie sollten den Beschluss mal bis zum Ende lesen, dann könnten wir unsere Zeit auch mit sinnvollen Anträgen verbringen. 

Die religiöse Neutralität des Staates ist ein hohes Gut, das es zu erhalten gilt. Allerdings ignorieren Sie genau das mit Ihrem Antrag. Denn das Bundesverfassungsgericht gibt uns als Parlament nach wie vor die Aufgabe, die beiden Verfassungsgüter Religionsfreiheit und weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates abzuwägen und miteinander in Einklang zu bringen. 

Keines der beiden Verfassungsgüter überwiegt so stark, dass es das andere per se aufheben kann. Das Tragen eines Kopftuches an sich ist keine Verfassungswidrigkeit, auch nicht bei einer Richterin, einer Staatsanwältin oder einer Referendarin. 

Ein solches, von Ihnen gefordertes Gesetz müsste – um verfassungsgemäß zu sein –  sämtliche religiösen Symbole gleichbehandeln. Sie picken sich aber eines heraus.

Unser Grundgesetz verbietet nämlich die Privilegierung und auch die Benachteiligung einzelner Religionen. Der Staat darf sich nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren oder sie ablehnen. Und stellen Sie sich mal vor: Stattdessen spricht das Grundgesetz sogar davon, dass der Staat gekennzeichnet ist von Offenheit gegenüber der Vielfalt von Weltanschauungen und Religionen. Unser Staat baut auf einem Menschenbild auf, das geprägt ist von der Würde des Menschen, eines jeden Menschen. Auch der Würde einer Muslima mit Kopftuch.

Was sie dabei vergessen: die Funktionsfähigkeit der Justiz hängt nicht nur davon ab, dass der Staat religiös neutral ist, sondern auch davon, dass die Justiz unsere gesellschaftliche Vielfalt widerspiegelt und in sich diskriminierungsfrei ist. 

Eine einseitige Justiz kann nur schwer Neutralität wahren. 

Angesichts dessen, dass wir hier über eine einzige Person in der Brandenburger Justiz sprechen, die je in ihrer juristischen Funktion ein Kopftuch getragen hat, wird klar, dass sie sich an jeden Strohhalm klammern um überhaupt einen Anlass zu haben, gegen muslimische Mitbürger*innen Stimmung zu machen. Sie stellen das Tragen des Kopftuches als einen Angriff auf die staatliche Neutralität dar. Dieses vergiftete Gedankengut lässt Sie blind werden für die Grundsätze unseres Rechtsstaates.

Mir ist schon klar, dass es nicht in Ihr Weltbild passt, wenn eine Muslima eine rechtsstaatliche Funktion ausübt. Das würde ja heißen: Da ist eine Frau, die sich ihren Weg in eine wichtige Funktion unserer Gesellschaft erarbeitet hat und selbstbestimmt entscheidet, dass sie ein Kopftuch tragen will. 

Das passt so gar nicht zu der immer wieder erzählten Geschichte, Frauen mit Kopftuch seien unterdrückt, ihres eigenen Willens beraubt. Die Muslima im Gerichtssaal führt ihnen das Gegenteil vor Augen, und genau deswegen wollen sie das unterbinden. Sie reduzieren eine hervorragend ausgebildete Juristin darauf, welche Religion sie hat. Das sagt nichts darüber aus, ob sie eine emanzipierte Frau oder eine gute Juristin ist. Sondern offenbart nur, dass Sie offenbar gegen Religionsfreiheit sind.

Letztlich schränken Sie mit diesem Antrag genau das ein, was sie vorgeben schützen zu wollen:
die Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates, und: den freien Willen der Frau.

Wir lehnen den Antrag daher ab.

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Mai 14, 2020 | Pressemitteilungen

Dürresommer 2020? Notfallplanung für die Trinkwasserversorgung gefordert

Die Frankfurter Landtagsabgeordnete Sahra Damus fragte am heutigen Donnerstag die Landesregierung nach einem Notfallplan für das Wasserwerk Briesen. Hintergrund der Frage ist die Befürchtung eines weiteren Dürresommers und die Tatsache, dass in den sächsischen Talsperren aktuell nur 7 Mio. Kubikmeter Wasser zur Verfügung steht, um die Abflüsse in der Spree zu stützen. In den vergangenen Sommern standen die vertraglich vereinbarten 20 Mio. Kubikmeter Wasser zur Verfügung, konnten aber den extrem geringen Spreeabflüsse und den daraus bedingten sehr hohen Sulfatkonzentrationen im Spreewasser nur bedingt entgegen wirken.

Umweltminister Vogel antwortete, dass der langanhaltenden Dürre und Niedrigwassersituation schon länger dadurch begegnet wird, dass man im Wassermanagement der Spree von der Suflatsteuerung zur Mengensteuerung umgestellt hat. Dies hatte die länderübergreifende Arbeitsgemeinschaft „Extrem“ beschlossen. Darüber hinaus gilt der Sulfatbewirtschaftungserlass, nach dem das LBGR Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung prüft und gegebenenfalls veranlasst, wenn die dort festgelegten Immissionsrichtwerte von 280 mg/l am Pegel Neubrück überschritten werden und dass das LBGR eine Gefährdungsabschätzung in Auftrag gegeben hat.

Sollte das Wasserwerk Briesen nicht mehr wie bisher die Trinkwasserverordnung im Parameter Sulfat einhalten können, müsse das zuständige Gesundheitsamt vor Ort angemessene Maßnahmen prüfen und einleiten bzw. anordnen. Dies kann zum Beispiel die Anordnung von Auflagen zur Verwendungseinschränkung und die Anordnung der Bereitstellung von Trinkwasser in Flaschen oder Trinkwasserwagen für die Versorgung von Babys und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein. Der Minister bekräftigte, dass das Wasserwerk Müllrose ertüchtigt werden muss, um langfristig die Region Frankfurt (Oder) mit sauberem Trinkwasser zu versorgen.

Sahra Damus kommentiert die Antwort des Ministers wie folgt:
“Zunächst freue ich mich, dass der Minister bekräftigt hat, dass die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose für die Landesregierung die präferierte Lösung ist für die langfristige Bereitstellung von sauberem Trinkwasser für Frankfurt (Oder) und die Region. Für den Fall, dass die Trinkwasserverordnung im Parameter Sulfat in diesem Sommer aufgrund der Dürre nicht eingehalten werden kann, muss vorab geklärt werden, wer die Kosten für die eventuell angeordnete Bereitstellung von Trinkwasser in Flaschen oder Trinkwasserwagen übernimmt. Hier sehe ich die Verursacher der hohen Sulfatwerte in der Spree, die Braunkohlesanierer Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und die Braunkohleförderer LEAG AG in der Lausitz, in der Pflicht. Ich fordere jedoch die Planung weiterer Notfallmaßnahmen für einen eventuellen Dürresommer: die Gesundheitsämter der betroffenen Kreise sollten sich mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) an einen Tisch setzen.“

Hintergrund:

Wie jüngst bekannt wurde, stehen in diesem Sommer statt der üblichen 20 Mio Kubikmeter nur etwa 7 Kubikmeter Wasser aus den sächsischen Talsperren und Speichern zur Verfügung, um die Abflüsse in der Spree zu stützen.
In den vergangenen Dürresommern sank der Abfluss der Spree auf ein Minimum und bestand zeitweise zu etwa drei Vierteln aus gehobenem Grubenwasser aus den Lausitzer Braunkohletagebauen, welches hohe Mengen Sulfat enthält.
Am 30.10.2019 war eine Gefährdungsabschätzung für  das Wasserwerk Briesen bezüglich des Parameters Sulfat durch das LBGR beauftragt worden. Die Ergebnisse dazu werden im dritten Quartal 2020 erwartet. Auf deren Basis soll ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden, der dem LBGR nachfolgend als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Demnach werden die Gefahrenabschätzung und mögliche Maßnahmeempfehlungen für den Umgang mit stark erhöhten Sulfatwerten in der Spree frühestens zum Ende des Sommers bzw. später vorliegen.
Das Wasserwerk bezieht sein Rohwasser zum Großteil aus der Spree. Nur durch Verdünnung mit Grundwasser kann der Trinkwassergrenzwert im Wasserwerk Briesen eingehalten werden. Wenn es nicht genug sulfatarmes Wasser aus den Speichern für die Beimischung gibt, kann der Enthalt von großen Mengen Sulfat im in die Spree hereinfliegenden Grubenwasser die Trinkwassergewinnung aus dieser Fluss gefährden.

Die Mündliche Frage von Frau Damus finden Sie hier.

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