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August 31, 2020 | Pressemitteilungen

Brandenburg legt Widerspruch gegen polnische Pläne zum Oderausbau ein

Das Brandenburger Umweltministerium hat gegen die polnischen Pläne zum Oderausbau fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Sahra Damus erklärt dazu folgendes:
„Ich begrüße es sehr, dass das Umweltministerium des Landes Brandenburg sich deutlich positioniert hat und Widerspruch gegen das Vorhaben eingelegt hat. Das Gesamtvorhaben ist hoch problematisch: mit dem geplanten Oderausbau verfolgt die polnische Regierung einseitige, nationale wirtschaftliche Interessen an Binnenschifffahrt auf Kosten der gemeinsamen, naturschutzfachlichen Erfolge rechts und links der Oder in den letzten 30 Jahren. Ein Flussausbau dieser Dimension unter Ausblendung der prognostizierten Trockenheit und des künftigen Wassermangels in den kommenden Jahrzehnten ist mir unverständlich.“

Isabell Hiekel, umweltpolitische Sprecherin, ergänzt:
„Die Bundesregierung zeigt schon länger mehr keinerlei Interesse an einem Ausbau der Güterschifffahrt auf der Oder, und das ist auch richtig so. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis und die Schäden aus den Maßnahmen sind irreversibel: Auen, Störe, Brut- und Rastplätze seltener Arten würden verschwinden. Ich denke, der Bund muss sich hier verhalten, wenn der Widerspruch des Brandenburger Umweltministeriums abgelehnt werden sollte.“

Hintergrund:

Der Beschluss Nr. 5/2020 über die Umweltbedingungen für das Vorhaben: 113.2 Etappe 1 und Etappe 11 Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder
im Rahmen des Hochwasserschutzprojekts im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“ der Regionalen Umweltdirektion Stettin vom 18. März 2020 zum Ausbau der Grenzoder auf polnischer Seite wurde in der Zeit vom 16. bis 30. Juli 2020 in Deutschland ausgelegt und veröffentlicht. Die Frist für den Widerspruch endete bei den polnischen Behörden am 13. August 2020.

>> Link zum Widerspruch

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August 31, 2020 | im Landtag, Pressemitteilungen

Dialogprozess soll Arbeitsbedingungen an Hochschulen verbessern

Heute beginnt der Brandenburger Dialogprozess zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ mit einer digitalen Auftaktveranstaltung auf Einladung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Hierzu erklärt Sahra Damus, wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Neun von zehn Beschäftigten an den Brandenburger Hochschulen haben befristete Verträge. In Zeiten von Corona zeigt sich einmal mehr, welche Risiken das für die Beschäftigten mit sich bringt. Zwar wurde in den Hochschulverträgen das Prinzip ‚Dauerstellen für Daueraufgaben‘ verankert, die Realität ist aber eine andere. Das wollen wir ändern. Zuletzt hatte das Bündnis ‚Frist ist Frust‘ diese Forderungen an die Landespolitik herangetragen und vor dem Landtag protestiert. Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses nehmen daher nun am Dialogprozess teil.

Ich bin deswegen froh, dass es uns gelungen ist, einen breit aufgestellten Dialogprozess im Koalitionsvertrag zu verankern, um befristeten Arbeitsverhältnissen an den Hochschulen entgegenzuwirken und die Zukunftschancen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu verbessern. Damit folgen wir den Beispielen aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen, die ähnliche Dialoge erfolgreich geführt haben.

Uns war es dabei wichtig, dass Beschäftigte aus allen Hochschulen des Landes, die Personalräte, die Gewerkschaften und auch die Studierenden aktiv mitarbeiten und mit den Hochschulleitungen und dem Land ins Gespräch kommen können. Nur in einem Dialog auf Augenhöhe kann man die Probleme lösen. Außerdem wird es für Hochschulangehörige die Möglichkeit geben, sich digital und niedrigschwellig zu beteiligen.

Schon im Februar hat der Landtag Ziele und Eckpunkte dieses Dialogs, der jetzt startet, beschlossen. Neben besseren Vertragsverhältnissen geht es um die Ausgestaltung von Lehrverpflichtungen mit dem Ziel, gute Betreuung der Studierenden mit Forschung und Wissenschaft zu vereinbaren. Auch die Bedingungen für studentische Beschäftigte wollen wir verbessern. Bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen sollen die Prinzipien der Familienfreundlichkeit, Geschlechtergerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit sowie die Beteiligung aller Statusgruppen umgesetzt werden. Die Ergebnisse des Dialogs sollen in Änderungen des Hochschulgesetzes münden und mit konkreten Maßnahmen etwa in Form eines Kodex für gute Arbeit unterlegt werden.“

 

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August 26, 2020 | Pressemitteilungen

Hohenzollern: Endlich gerichtliche Klärung herbeiführen

In der heutigen Fragestunde stellte Sahra Damus, kulturpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, eine Mündliche Anfrage zum Stand des Gerichtsverfahrens im Fall Hohenzollern. Zu den Ausführungen der Finanzministerin erklärt sie:

Wir kritisieren, dass die Hohenzollern eine gerichtliche Klärung offensichtlich scheuen. Das Verfahren sollte endlich weitergeführt werden, um das Land gegenüber den Vorwürfen der Hohenzollern zu entlasten. Es ist höchste Zeit, dass die Spekulationen beendet werden. Wir befinden uns – auf Betreiben der Hohenzollern – bereits vor Gericht, daher sollten aus unserer Sicht keine weiteren nichtöffentlichen Gespräche stattfinden. Das könnte letztlich auch dem Verfahrensausgang schaden. Wenn die Hohenzollern gleichzeitig Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten reihenweise mit Unterlassungsklagen überziehen, kann zudem der Eindruck entstehen, dass die Wissenschafts- und Pressefreiheit in Frage gestellt werden.

Thomas von Gizycki, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

Wir sind überrascht, dass das Finanzministerium dem Vorschlag der Hohenzollern zugestimmt hat. Eine Einigung mit den Hohenzollern ohne ein entsprechendes Urteil im Rücken wäre problematisch, weil dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass zu Unrecht Steuergelder ausgezahlt werden, auf die die Antragstellerinnen und Antragsteller eigentlich keinen rechtlichen Anspruch haben. Wir wünschen uns eine stärkere Beteiligung des Landtags an den strategischen Überlegungen des Landes.“

Hintergrund

Die Hohenzollern hatten ursprünglich einen Antrag auf finanzielle Entschädigung beim Land Brandenburg nach dem Ausgleichsleistungsgesetz gestellt. Das Land hatte den Antrag abgelehnt, weil der begründete Verdacht bestand, dass das Haus Hohenzollern dem Nationalsozialismus erheblich Vorschub geleistet hätte und damit nicht entschädigungsfähig sei. Gegen diesen ablehnenden Bescheid klagte das Haus Hohenzollern schließlich. Zur Frage, was „erheblichen Vorschub leisten“ konkret bedeutet, liegen verschiedene Gutachten vor.

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August 20, 2020 | Pressemitteilungen

Pressestatement zur mündlichen Verhandlung des Brandenburger Paritätsgesetzes

Heute berät das Brandenburger Landesverfassungsgericht über das hiesige Paritätsgesetz, das der Landtag auch auf Initiative der bündnisgrünen Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet hatte.

Dazu äußert sich die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, SAHRA DAMUS, wie folgt:

„Die intensive Debatte, die wir heute im Gerichtssaal erleben dürfen, stimmt uns zuversichtlich – und sie macht deutlich, dass es hier nicht um Schnellschüsse geht. Das Gericht nimmt sich Zeit, um eine sorgsame Abwägung zwischen Wahlrechtsgrundsätzen und Gleichstellungsauftrag vorzunehmen. Eine solche ist unerlässlich, und wir erwarten sie mit Spannung. Die Verhandlung zeigt auch: Das Wahlrecht dient den Menschen und muss sich insofern stets weiterentwickeln, wie beispielsweise auch das Steuer- oder Familienrecht. So hat es auch die Prozessvertreterin des Landtags überzeugend dargelegt.

Die Fraktionsvorsitzende PETRA BUDKE ergänzt:

„Gleichzeitig ist unsere Haltung klar: Das Grundgesetz gibt der Politik den klaren Auftrag einer Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Unsere Landesverfassung beinhaltet zudem einen umfassenden Gleichstellungsauftrag, der das Land zu wirksamen Maßnahmen verpflichtet. In seinem Verfassungsauftrag unterscheidet sich Brandenburg auch von Thüringen, wo kürzlich ein vergleichbares Gesetz abschlägig vom Landesverfassungsgericht beschieden worden war.

Die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ALEXANDRA PICHL, sagt:

„Wahre Gleichberechtigung ist erst dann erreicht, wenn Frauen gleichbeteiligt an politischen Entscheidungen und an der Gesetzgebung mitwirken können. Leider sind wir davon in zahlreichen Parlamenten, auch im Brandenburger Landtag und im Bundestag, noch weit entfernt, wie Frauenanteile um die 30 Prozent beweisen. Hier kann das Paritätsgesetz – das sich Brandenburg als erstes Land gegeben hat – eine wirksame Maßnahme sein. Das haben Paritätsgesetze in anderen Ländern gezeigt.“

 

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