Meine Reden

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August 27, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der BVB/Freie Wähler zur Rückerstattung von Rückmeldegebühren für Studierende aus den Jahren 2001 bis 2008

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

Im Jahr 2000 klagten 60 junge Menschen aus allen Landesteilen gegen die Rückmeldegebühren. Ähnlich wie im Land Berlin gingen sie damals stellvertretend für alle bis zum Bundesverfassungsgericht, das ihnen 2017 Recht gab. Ermutigend, wenn junge Menschen sich organisieren und die Mittel des Rechtsstaats aktiv nutzen.

Berlin zahlte die Gebühren zurück, Brandenburg nicht.

Brandenburg schlug den höchst umstrittenen Weg ein zu behaupten, inzwischen sei Verjährung eingetreten. Da haben wir uns alle die Augen gerieben – ernsthaft? Das zwang die Betroffenen erneut zu klagen – gegen die Verjährungsargumentation. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam dazu liegt seit 2019 vor. Und? Es verpflichtet erneut zur Rückzahlung. Dennoch passiert nichts. Uni und Land stimmten sich ab und legten Berufung ein. Dass die Betroffenen frustriert sind, wie mit ihren Ansprüchen umgegangen wird, muss ich wohl nicht erklären.

Und auch heute hörten wir und hören es sicher wieder: die Ansprüche seien nach Gebührengesetz verjährt. Aber das Verwaltungsgericht stellt in Ziffer 1.1 seines Urteils klar: dasGebührengesetz ist gar nicht anwendbar. Und zum Vergleich mit Berlin: Richtig, in Berlin gab es kein Gebührengesetz. Und richtig, in Brandenburg gibt es eins. Aber: eins, was auf die Hochschulen nicht anwendbar war. Also kann auch hier zurückgezahlt werden.

Und auch eine Verjährung an sich hat das Verwaltungsgericht verneint: das sei unzulässige Rechtsausübung.

So, wer von ihnen sieht an diesem Punkt noch durch? Um es einfach zu sagen: Wir sind seit 20 Jahren vor Gericht und hören immer und immer wieder: laufendes Verfahren, das müssen wir leider abwarten. Wir hören: der Landesrechnungshof würde uns sonst vorwerfen, nicht alles dafür zu tun, um Landesgeld nicht unnötig ausgeben zu müssen. Aber bei rechtskräftigen Urteilen hört mit Sicherheit auch die Sparsamkeit des Landerechnungshofs auf.

Und um es ganz deutlich zu machen: hier geht es nicht um die Frage, können wir uns das leisten, wollen wir uns das leisten? Bei Gerichtsurteilen können wir uns nicht aussuchen, ob wir sie umsetzen und was sie kosten. In Berlin forderte die Hälfte der Betroffenen zurück. Auf Brandenburg hochgerechnet, wären das etwa 10 Mio. Aber es sind glücklicherweise auch nur einmalige Kosten.

Wir haben auch gehört: wer geklagt hat, hat ja auch sein Geld zurückbekommen, die anderen sind selber schuld. Ja die 60 Kläger*innen haben ihr Geld zurück. Aber natürlich haben sie stellvertretend für alle geklagt. Damals fragten die Studierenden: Besteht Gefahr auf Verjährung? Sollen wir alle selbst klagen? Darauf erklärte der damalige Präsident der Uni Potsdam öffentlich: Nein, es droht keine Verjährung, bitte seht von Massenklagen ab. Das Land hatte da nichts einzuwenden. Und das Verwaltungsgericht bestätigt: Die Studierenden hatten das Recht sich auf diese Aussage zu verlassen.

Nicht nur dass 20 Jahre ganz schön lang sind: Das Problem wird nun akut: am 31.12. setzt tatsächlich Verjährung ein. Für die Ansprüche, die auf dem Verfassungsgerichtsurteil beruhen. Die wegen immer weiterer Prozesse aber nicht zum Tragen kommen. Verzögert sich am Ende tatsächlich alles so lange, bis es wirklich zu spät ist?

In den sozialen Medien gibt es Netzwerke von Betroffenen, die nur darauf warten die unrechtmäßigen Gebühren zurückbekommen. Sie wollen aber nicht alle einzeln klagen müssen.

Wir haben daher eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen – Herr Schierack hat es schon erwähnt – die vor Ablauf des 31.12. gemeinsam mit der BLRK und dem Land eine Lösung findet. Dies kann ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung sein, damit wir auch das letzte Urteil vor dem OVG noch abwarten können. Damit wäre aber gesichert, dass die Ansprüche nicht aufgrund jahrelangen Prozessierens verjähren, nämlich Ende dieses Jahres. Und natürlich sollte weiter gelten, was auch bisher gegolten hat, dass das Land dafür aufkommt, wenn Hochschulen zurückzahlen müssen, weil damals der Landtag die Gebühren ins Gesetz geschrieben hat.

Ich hoffe sehr, dass es zu dieser Lösung kommt, denn andernfalls bedeutet das, dass alle Betroffenen vor Jahresende klagen müssten und ich denke, dass kann niemand ernsthaft wollen.

Die jungen Menschen von damals sind heute Erwachsene zwischen 30 und 40. Manch einer sagt: Die brauchen doch das Geld heute nicht mehr. Wer es nicht braucht, muss es ja auch nicht zurückfordern und wird so verantwortlich sein, aber das können wir nicht entscheiden.

Ich selbst gehöre übrigens zu den Betroffenen. Ich habe bisher nicht geklagt, weil ich wie alle anderen auf die öffentliche Hand vertraut habe, dass sie eine redliche Lösung findet. Und nur um das klarzustellen: Sollte ich selbst irgendetwas zurückbekommen, würde ich den Betrag spenden an studentische Initiativen.

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

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August 26, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Das letzte Semester war ein krasser Einschnitt. Drei Viertel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Und ebenfalls drei Viertel werden zusätzlich von ihren Eltern unterstützt.
Beides war in Corona-Zeiten oft nicht möglich: Studierende verloren ihre Jobs. Teils ging das auch ihren Eltern so oder sie waren in Kurzarbeit und konnten nicht mehr unterstützen.
Vom Lockdown waren auch die Hochschulen erfasst und die Lehre hat sich in den digitalen Raum verlagert. Dafür hat das MWFK dankenswerterweise schnell finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Aber nicht alles kann man digital ersetzen. Seminare und Prüfungen fielen aus oder wurden verschoben.
Für viele wird es deswegen nicht möglich sein, die Regelstudienzeit einzuhalten. Im schlimmsten Fall kann das zu Exmatrikulationen führen oder zum Verlust des BAföG-Anspruchs. (mehr …)

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Juni 19, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der Koalition „Die gute Kinoinfrastruktur und die Festivals im Land Brandenburg erhalten“

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

#firstinlastout. Dieser Hashtag bringt gerade die Situation vieler Kulturbetriebe auf den Punkt. Wir reden hier über Langzeitbetroffene, die als erste absagen mussten und nun als letzte wieder einsteigen können. Eigentlich wollten wir uns um andere Baustellen im „Festivalland Bran-denburg“ kümmern, aber nun ist erst mal Krisenmanagement angesagt.

Zwar gibt es auch im Kulturbereich Lockerungen, aber Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen, bleiben angesichts der Abstandspflicht und vieler Risiken schwierig umzusetzen. Und die Veranstalter*innen können nicht so schnell wieder hochfahren, Festivals brauchen einen langen Vorlauf. Es bleibt also wichtig, dass sich das Land Brandenburg mit Berlin auf vergleichbare Regeln verständigt.

Und auch die Kinosäle blieben monatelang dunkel. Wenn sie jetzt wieder öffnen, fahren sie durch die Hygieneregeln weiter Verluste ein.

Obwohl sie natürlich Kulturveranstaltungen sind, haben die kommerziellen Festivals das gleiche Problem wie die Kinos. Sie gehören formal nicht zur Zuständigkeit des Kulturministeriums und können deshalb nicht unter den Kulturrettungsschirm schlüpfen.

Deswegen haben wir uns als kulturpolitische Sprecher*innen mit Franziska Pollin von Impuls Brandenburg, dem Landesverband der Festivals und der Soziokultur zusammengesetzt. Und wir stellen heute diesen Antrag. Zwar werden die Festivals und Kinos auch vom Konjunkturpaket des Bundes profitieren. Es ist aber noch nicht klar, ob das ausreicht um die Kinos und Festivals im Land zu erhalten. Daher soll die Landesregierung, d.h. vor allem das Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei, prüfen bei Bedarf aus Landesmitteln nachzulegen.

Denn wir brauchen beides dringend: Die Kinos als Kulturorte, gerade in kleineren Städten. Und die Festivals mit ihrer teils internationalen Bedeutung. Sie sind Arbeitgeber für zig Gewerke und bereichern den ländlichen Raum. Sie bringen junge Leute zu uns, die sonst vielleicht nicht in Brandenburg landen würden. Und sie sind schlicht Unternehmen, die deswegen auch unter die Wirtschaftsförderung fallen müssen.

Über zukünftige Förderkulissen können wir, liebe KollegInnen von der Linken, gern nach der Krise reden. Erstmal müssen wir die Kinos und Festivals retten, und deswegen bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag.

 

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Juni 17, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zur „Einführung von Einwohnerfragestunden im Landtag“

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Werte Gäste!

Mein erster Satz war ursprünglich: Ich weiß, dass die Geschäftsordnung des Landtags kein superspannendes Thema ist. – Den haben mir die Kolleginnen und Kollegen von der AfD jetzt leider kaputtgemacht, indem sie hier eine aufgebauschte Debatte geführt haben. Ich möchte kurz darauf eingehen. Sie sagen hier, dass wir Rechte beschränken, wenn wir zum Beispiel die Zahl der Kurzinterventionen auf zwei pro Fraktion reduzieren. Wissen Sie, warum wir das machen? Weil dieses Mittel hier regelmäßig von Ihnen missbraucht worden ist. Deswegen haben wir uns zusammengesetzt, und zwar alle Fraktionen, und alle Fraktionen außer Ihnen tragen das auch mit. Auch die anderen Oppositionsfraktionen tragen das mit: denn die wollen hier eine vernünftige Debatte führen und keine vorgefertigten Redebeiträge hören, die Sie einfach noch mit hineinschieben.

Kommen wir zur Geschäftsordnung des Landtags. Die ist nämlich, wie wir gerade festgestellt haben, gar nicht so langweilig, sondern sie bietet viele Ansatzpunkte, um die Politik für die Bürgerinnen und Bürger transparenter zu machen und eine bessere Beteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Erstens war es uns Bündnisgrünen wichtig, dass das Thema Open Data vorangebracht wird: dass alle Daten, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Information zur Verfügung gestellt werden können, möglichst leicht zugänglich sind. Open Data wird nun in der Geschäftsordnung verankert. Das ist ein erster Schritt und zeigt, dass der Landtag es mit Open Data ernst meint. Das ist eine Einladung und ein Versprechen an alle Menschen im Land: Es ist euer Landtag. Es ist eure Chance auf digitale Teilhabe.
– Die beginnt beim freien Zugang und dem Recht auf freie Nachnutzung der Inhalte. Wir tun also gut daran, diesen Passus in der Geschäftsordnung zeitnah mit Leben zu erfüllen.

Zweitens. Auch der Livestream der Landtagssitzungen ist ein hervorragendes und gleichzeitig niedrigschwelliges Instrument für mehr Transparenz. Er wird nun in der Geschäftsordnung verankert.
Bisher hat der Landtag ihn erprobt und praktiziert. Nun verpflichten wir uns dazu. Leider – da muss ich jetzt ein wenig widersprechen – ist es noch nicht gelungen, das auch für alle Ausschüsse verpflichtend zu
machen. Es wird zwar schon häufig praktiziert, aber der nächste Schritt müsste sein, dies auch zu verankern. Ich glaube, Corona hat uns das gezeigt. Da konnten wir Erfahrungen mit neuen, digitalen
Formaten sammeln.

Drittens wird auch der Einsatz des Gebärdendolmetschens ausgeweitet, und zwar auf die Beratung aller Tagesordnungspunkte, die von den Fraktionen mit Priorität versehen wurden, auf Regierungserklärungen,
Aktuelle Stunden, Fragestunden und auf Themen, die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren. Es wäre uns noch wichtig gewesen, dass wir das zügig ausbauen. Aber wir sind jetzt einen großen Schritt vorangekommen.

Viertens ermöglichen wir über eine Experimentierklausel eine Konsensliste, also eine Liste, auf der Tagesordnungspunkte gesammelt werden können, bei denen es Einigkeit unter den Fraktionen
gibt. Das wollen wir jetzt im Präsidium erproben.

Fünftens stärken wir das Lobbyregister. Das Register, das alle Verbände transparent auflistet, die im Parlament angehört werden, soll nun regelmäßig aktualisiert werden, und dabei bleiben auch inaktive Verbände verzeichnet, um später immer nachvollziehen zu können, welche Verbände sich in politische Prozesse eingebracht haben.

Sechstens leisten wir auch einen Beitrag zu einem vielfältigen und familienfreundlichen Parlament; denn noch immer sitzen weniger Frauen als Männer im Landtag. Ihr Anteil ist seit der letzten Wahl sogar wieder gesunken. Für Menschen mit kleinen Kindern ist es besonders schwierig, ein solches politisches Amt wahrzunehmen. Es ist aber wichtig, dass die Perspektiven und Probleme von jungen Eltern, insbesondere von jungen Frauen, im Landtag zur Sprache kommen können. Daher haben wir eine Reihe von Maßnahmen aufgenommen, die die Landtagsarbeit
familienfreundlicher machen werden.

Zu guter Letzt stärken wir auch die geschlechtergerechte Sprache in unseren Landtagsdokumenten. Damit schaffen wir klare und unmissverständliche Formulierungen, die alle einbeziehen. Das ist wichtig, weil Gesetze und Anträge von einer Vielzahl von Menschen gelesen werden und somit Vorbildcharakter haben.

Liebe Abgeordnete, wir sollten es nicht bei geschlechtergerechtem Schreiben belassen. Wir können im Parlament auch darauf achten, wie wir sprechen. Das ist manchmal einfacher als gedacht. Lassen Sie uns doch statt von der „Rednerliste“ und dem „Rednerpult“ einfach von der „Redeliste“ und dem „Redepult“ sprechen. Das ist nicht einmal länger, und es verfestigt nicht das Bild in unseren Köpfen, dass hier vorne noch immer häufiger Männer als Frauen stehen.

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

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