August 31, 2020 | im Landtag, Pressemitteilungen

Dialogprozess soll Arbeitsbedingungen an Hochschulen verbessern

Heute beginnt der Brandenburger Dialogprozess zum Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ mit einer digitalen Auftaktveranstaltung auf Einladung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Hierzu erklärt Sahra Damus, wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„Neun von zehn Beschäftigten an den Brandenburger Hochschulen haben befristete Verträge. In Zeiten von Corona zeigt sich einmal mehr, welche Risiken das für die Beschäftigten mit sich bringt. Zwar wurde in den Hochschulverträgen das Prinzip ‚Dauerstellen für Daueraufgaben‘ verankert, die Realität ist aber eine andere. Das wollen wir ändern. Zuletzt hatte das Bündnis ‚Frist ist Frust‘ diese Forderungen an die Landespolitik herangetragen und vor dem Landtag protestiert. Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses nehmen daher nun am Dialogprozess teil.

Ich bin deswegen froh, dass es uns gelungen ist, einen breit aufgestellten Dialogprozess im Koalitionsvertrag zu verankern, um befristeten Arbeitsverhältnissen an den Hochschulen entgegenzuwirken und die Zukunftschancen von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu verbessern. Damit folgen wir den Beispielen aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen, die ähnliche Dialoge erfolgreich geführt haben.

Uns war es dabei wichtig, dass Beschäftigte aus allen Hochschulen des Landes, die Personalräte, die Gewerkschaften und auch die Studierenden aktiv mitarbeiten und mit den Hochschulleitungen und dem Land ins Gespräch kommen können. Nur in einem Dialog auf Augenhöhe kann man die Probleme lösen. Außerdem wird es für Hochschulangehörige die Möglichkeit geben, sich digital und niedrigschwellig zu beteiligen.

Schon im Februar hat der Landtag Ziele und Eckpunkte dieses Dialogs, der jetzt startet, beschlossen. Neben besseren Vertragsverhältnissen geht es um die Ausgestaltung von Lehrverpflichtungen mit dem Ziel, gute Betreuung der Studierenden mit Forschung und Wissenschaft zu vereinbaren. Auch die Bedingungen für studentische Beschäftigte wollen wir verbessern. Bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen sollen die Prinzipien der Familienfreundlichkeit, Geschlechtergerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit sowie die Beteiligung aller Statusgruppen umgesetzt werden. Die Ergebnisse des Dialogs sollen in Änderungen des Hochschulgesetzes münden und mit konkreten Maßnahmen etwa in Form eines Kodex für gute Arbeit unterlegt werden.“

 

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August 31, 2020 | Mitteilung

Gemeinsame Erklärung: Europa und Polen müssen die negativen Auswirkungen von Turów stoppen und Wasser- und Klimagerechtigkeit schaffen

Ich habe eine gemeinsame Erklärung von Politiker*innen und Organisationen aller Ebenen aus Tschechien, Polen, und Deutschland unterzeichnet, die auf die negativen Folgen des Braunkohlebergbaus im Dreiländereck PL-CZ-D aufmerksam macht.

Wir unterstützen damit die grenzüberschreitende Allianz Stopp Turow, die seit Jahren gegen die Erweiterung und Vertiefung des Braunkohlentagebaus unmittelbar im Dreiländereck kämpft. Das polnische Staatsunternehmen PGE will die Mine erweitern und ihren Betrieb bis 2044 neu lizenzieren. Unser Appell richtet sich an die polnische Regierung wie auch die Europäische Kommission, diese ungesetzliche Entwicklung zu stoppen und Wege zu finden, sozialverträglich aus dem klimaschädlichen Abbau und der Verbrennung der Braunkohle auszusteigen.

Dieses Anliegen wurde gestern im Rahmen einer gemeinsamen Protestaktion am Dreiländereckpunkt unterstütz. Es handelte sich von einer Kundgebung mit Redebeiträgen aus allen drei Ländern sowie von einer Delegation aus dem Europäischen Parlament in Brüssel. Anschließend fand eine Kanutour statt, bei der vom Dreiländereckpunkt auf dem Grenzfluss Neiße bis nach Hirschfelde gepaddelt wurde.

>> Internationale Erklärung zum Braunkohletagebau in Turow (DE)

>> Presseerklärung zur Kajakdemo entlang des Tagebaus Turow (Green Peace Oberlausitz)

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August 27, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Antrag der BVB/Freie Wähler zur Rückerstattung von Rückmeldegebühren für Studierende aus den Jahren 2001 bis 2008

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

– Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

Im Jahr 2000 klagten 60 junge Menschen aus allen Landesteilen gegen die Rückmeldegebühren. Ähnlich wie im Land Berlin gingen sie damals stellvertretend für alle bis zum Bundesverfassungsgericht, das ihnen 2017 Recht gab. Ermutigend, wenn junge Menschen sich organisieren und die Mittel des Rechtsstaats aktiv nutzen.

Berlin zahlte die Gebühren zurück, Brandenburg nicht.

Brandenburg schlug den höchst umstrittenen Weg ein zu behaupten, inzwischen sei Verjährung eingetreten. Da haben wir uns alle die Augen gerieben – ernsthaft? Das zwang die Betroffenen erneut zu klagen – gegen die Verjährungsargumentation. Das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam dazu liegt seit 2019 vor. Und? Es verpflichtet erneut zur Rückzahlung. Dennoch passiert nichts. Uni und Land stimmten sich ab und legten Berufung ein. Dass die Betroffenen frustriert sind, wie mit ihren Ansprüchen umgegangen wird, muss ich wohl nicht erklären.

Und auch heute hörten wir und hören es sicher wieder: die Ansprüche seien nach Gebührengesetz verjährt. Aber das Verwaltungsgericht stellt in Ziffer 1.1 seines Urteils klar: dasGebührengesetz ist gar nicht anwendbar. Und zum Vergleich mit Berlin: Richtig, in Berlin gab es kein Gebührengesetz. Und richtig, in Brandenburg gibt es eins. Aber: eins, was auf die Hochschulen nicht anwendbar war. Also kann auch hier zurückgezahlt werden.

Und auch eine Verjährung an sich hat das Verwaltungsgericht verneint: das sei unzulässige Rechtsausübung.

So, wer von ihnen sieht an diesem Punkt noch durch? Um es einfach zu sagen: Wir sind seit 20 Jahren vor Gericht und hören immer und immer wieder: laufendes Verfahren, das müssen wir leider abwarten. Wir hören: der Landesrechnungshof würde uns sonst vorwerfen, nicht alles dafür zu tun, um Landesgeld nicht unnötig ausgeben zu müssen. Aber bei rechtskräftigen Urteilen hört mit Sicherheit auch die Sparsamkeit des Landerechnungshofs auf.

Und um es ganz deutlich zu machen: hier geht es nicht um die Frage, können wir uns das leisten, wollen wir uns das leisten? Bei Gerichtsurteilen können wir uns nicht aussuchen, ob wir sie umsetzen und was sie kosten. In Berlin forderte die Hälfte der Betroffenen zurück. Auf Brandenburg hochgerechnet, wären das etwa 10 Mio. Aber es sind glücklicherweise auch nur einmalige Kosten.

Wir haben auch gehört: wer geklagt hat, hat ja auch sein Geld zurückbekommen, die anderen sind selber schuld. Ja die 60 Kläger*innen haben ihr Geld zurück. Aber natürlich haben sie stellvertretend für alle geklagt. Damals fragten die Studierenden: Besteht Gefahr auf Verjährung? Sollen wir alle selbst klagen? Darauf erklärte der damalige Präsident der Uni Potsdam öffentlich: Nein, es droht keine Verjährung, bitte seht von Massenklagen ab. Das Land hatte da nichts einzuwenden. Und das Verwaltungsgericht bestätigt: Die Studierenden hatten das Recht sich auf diese Aussage zu verlassen.

Nicht nur dass 20 Jahre ganz schön lang sind: Das Problem wird nun akut: am 31.12. setzt tatsächlich Verjährung ein. Für die Ansprüche, die auf dem Verfassungsgerichtsurteil beruhen. Die wegen immer weiterer Prozesse aber nicht zum Tragen kommen. Verzögert sich am Ende tatsächlich alles so lange, bis es wirklich zu spät ist?

In den sozialen Medien gibt es Netzwerke von Betroffenen, die nur darauf warten die unrechtmäßigen Gebühren zurückbekommen. Sie wollen aber nicht alle einzeln klagen müssen.

Wir haben daher eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen – Herr Schierack hat es schon erwähnt – die vor Ablauf des 31.12. gemeinsam mit der BLRK und dem Land eine Lösung findet. Dies kann ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung sein, damit wir auch das letzte Urteil vor dem OVG noch abwarten können. Damit wäre aber gesichert, dass die Ansprüche nicht aufgrund jahrelangen Prozessierens verjähren, nämlich Ende dieses Jahres. Und natürlich sollte weiter gelten, was auch bisher gegolten hat, dass das Land dafür aufkommt, wenn Hochschulen zurückzahlen müssen, weil damals der Landtag die Gebühren ins Gesetz geschrieben hat.

Ich hoffe sehr, dass es zu dieser Lösung kommt, denn andernfalls bedeutet das, dass alle Betroffenen vor Jahresende klagen müssten und ich denke, dass kann niemand ernsthaft wollen.

Die jungen Menschen von damals sind heute Erwachsene zwischen 30 und 40. Manch einer sagt: Die brauchen doch das Geld heute nicht mehr. Wer es nicht braucht, muss es ja auch nicht zurückfordern und wird so verantwortlich sein, aber das können wir nicht entscheiden.

Ich selbst gehöre übrigens zu den Betroffenen. Ich habe bisher nicht geklagt, weil ich wie alle anderen auf die öffentliche Hand vertraut habe, dass sie eine redliche Lösung findet. Und nur um das klarzustellen: Sollte ich selbst irgendetwas zurückbekommen, würde ich den Betrag spenden an studentische Initiativen.

>> Video zur Rede (Quelle: rbb)

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August 26, 2020 | im Landtag, Meine Reden

Meine Rede zum Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Das letzte Semester war ein krasser Einschnitt. Drei Viertel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Und ebenfalls drei Viertel werden zusätzlich von ihren Eltern unterstützt.
Beides war in Corona-Zeiten oft nicht möglich: Studierende verloren ihre Jobs. Teils ging das auch ihren Eltern so oder sie waren in Kurzarbeit und konnten nicht mehr unterstützen.
Vom Lockdown waren auch die Hochschulen erfasst und die Lehre hat sich in den digitalen Raum verlagert. Dafür hat das MWFK dankenswerterweise schnell finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Aber nicht alles kann man digital ersetzen. Seminare und Prüfungen fielen aus oder wurden verschoben.
Für viele wird es deswegen nicht möglich sein, die Regelstudienzeit einzuhalten. Im schlimmsten Fall kann das zu Exmatrikulationen führen oder zum Verlust des BAföG-Anspruchs. (mehr …)

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